Kinderzahnarzt
Der BGH hat entschieden Am 25. März 2015 berichteten wir unter dem Titel „KINDERZAHNARZT – KOSTENPFLICHTIGER KONFLIKT DROHT“ von dem Gewürge bei der Verwendung des Begriffs „Kinderzahnarzt“. Seinerzeit fand der Interessenschwerpunkt „Kinderzahnarzt“, schon wegen des Praxismarketings, mehr und mehr Verbreitung auf den Praxis-Homepages von Zahnärzt*innen.