Bundesrat billigt Gesetz gegen missbräuchliches Abmahnwesen
Aufatmen beim Praxismarketing
Es war ja nun auch wirklich angesagt, dass sich missbräuchliche Massen-Abmahnungen nicht mehr lohnen sollen. Speziell beim Thema Praxismarketing haben viele Praxen in diesem Kontext schon böse Erfahrungen gemacht. Der Bundesrat billigte am 9. Oktober 2020 das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, das der Bundestag bereits am 10. September 2020 verabschiedet hatte.
Ziel war es, dem Geschäftsmodell Abmahnmissbrauch die Grundlage zu entziehen und insbesondere Selbständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen vor den Folgen unnötiger und wettbewerbsschädlicher Massen-Abmahnungen zu schützen. Man kann nur hoffen, dass dieser Schlag gegen die Abmahnindustrie Erfolge zeigt.
Schutz für Selbständige und Mittelstand: falsche Anreize beseitigen
Das Gesetz beseitigt dazu finanzielle Fehlanreize. So sind die Kosten für Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet oder wegen Datenschutzverstößen von Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten künftig nicht mehr erstattungsfähig. Besonders interessant: Die Vereinbarung und damit die Forderung einer Vertragsstrafe schon bei erstmaliger Abmahnung wird ausgeschlossen.
Abmahnfähige Wirtschaftsverbände müssen sich auf einer Liste qualifizieren
Die nächste gute Nachricht: Wirtschaftsverbände können Ansprüche nur noch dann geltend machen, wenn sie auf einer Liste als qualifiziert eingetragen sind. Um welche Liste es sich handelt und wo diese einsichtbar ist, werden wir für Sie in Erfahrung bringen.
Sollte sich zudem eine Abmahnung als ungerechtfertigt herausstellen oder nicht die erforderlichen (welche?) Informationen enthalten, können die Betroffenen vom Abmahnenden die Erstattung ihrer Kosten verlangen. Diese Maßnahmen sollen vor allem Massen-Abmahnungen verhindern, deren primärer Zweck die Einnahme von Gebühren- und Vertragsstrafen ist.
Was heißt das für Sie?
Lassen Sie sich bei Ihren Praxismarketing nicht ins Bockshorn jagen. Das Gesetz versucht, die Abmahnindustrie in ihre Schranken zu weisen. Reagieren Sie besonnen, kontaktieren Sie Ihren Rechtsbeistand oder uns. Wir werden die Sachlage erhellen und Ihnen weiterhelfen. In jedem Fall werden wir die aktuelle Rechtsprechung in diesem Zusammenhang für Sie verfolgen.