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Freitag, 21. Februar 2020

Forensische Sicherheit durch den aMMP-8-Biomarkertest – Eine Meinung

Seit über 25 Jahren unterstützen wir Zahnärztinnen und Zahnärzte beim Praxismarketing für Zahnimplantate. „Implantate – ein Leben lang“ war die Devise, zeigten doch viele wissenschaftliche Studien Langzeiterfolge von über 95 Prozent. Dieses Gebäude ist im Begriff einzustürzen, hat man doch nachgewiesen, dass die Prävalenz der Periimplantitis mit 41 Prozent innerhalb eines Neun-Jahreszeitraums angewachsen ist.

Nicht zuletzt die Versicherungsindustrie hat diese Achillesferse erkennt und bietet den Patienten spezielle Rechtsschutzversicherungen für Zahnimplantate an. Das betrifft zum einen den Teil die Patientenaufklärung zum Risiko einer Periimplantitis, zum anderen rückt dabei auch der nachgewiesene Parodontalstatus zum Zeitpunkt der Implantation in den Blickpunkt. Heikel, speziell aus dem Aspekt heraus, dass der aMMP-8-Biomarkertest den Beginn einer Parodontitis nachweist, bevor diese für das zahnärztliche Auge sichtbar ist.

Die Marktentwicklung ist absehbar.

Man möge sich an die Markteinführungsphase des DVTs erinnern: War das zu Beginn ein exotisch anmutendes und zudem teures Diagnostikverfahren, so stellte sich alsbald seine forensische Relevanz heraus. So sprach das Gericht seinerzeit einem Patienten ein erhebliches Schmerzensgeld zu und verweigerte dem zahnärztlichen Behandler sein Honorar. Dieser hatte zwar vor der Extraktion eines Weisheitszahns Komplikationen gesehen, aber auf die Anfertigung einer DVT-Aufnahme verzichtet, obgleich sich ein DVT „in seinem Sprengel“ befand. Fazit: Der Patient war neben seinem Weisheitszahn seinen Mandibularis los und der Behandler eine riesige Stange Geld.

Grund: Die Behandlung war nicht mehr lege artis, da sie nicht mehr gemäß § 630 a ABS. 2 BGB den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards entsprach. Uups. Was dann passierte? Die Patienten wurden für die Anfertigung einer DVT-Aufnahme zur Nachbarpraxis geschickt. Nicht alle kamen wieder – ganz schlecht für das Praxismarketing.

Was ist ein allgemein anerkannter, fachlicher Standard?

Wer sich in der vermeintlichen Sicherheit wiegt, die Standards würden durch die zahnärztlichen Standesorgane festgelegt, der irrt gewaltig. Da sind ganz andere Spieler auf dem Feld, Patientenanwälte, Versicherungen, Gerichte und nicht zuletzt die Medien, um nur einige zu nennen. Ehe man es sich versieht, sind neue Standards eingezogen. Den Letzten beißen dann die Hunde.

Ist der aMMP-8-Biomarkertest bereits ein allgemein anerkannter, fachlicher Standard? Im Moment nicht, aber der aMMP-8-Biomarkertest ist auf dem besten Wege dahin. Die Menge an aktiven Anwendern in Deutschland wächst derzeit beachtlich. In anderen Ländern, wie beispielsweise Finnland gilt bereits jetzt die Faustregel: „Kein Implantat ohne vorherigen aMMP-8-Check“. In unserer vernetzten Welt ist das nur ein Wimpernschlag entfernt. Bitte bedenken Sie in diesem Zusammenhang auch an die möglichen Langzeitfolgen der von Ihnen geplanten Therapien. Wer will wann und vor allem wie beweisen, was zum Zeitpunkt der Implantation der Standard war?

Auf dem Weg in die nachhaltige Zahnmedizin

Wir sind uns sicher, der aMMP-8-Biomarkertest wird die Zahnmedizin in die personalisierte Medizin führen und zum Synonym für nachhaltige Zahnmedizin werden. Sprechen Sie uns an. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Praxismarketing für Zahnimplantate forensisch abfedern und sich gleichzeitig einen deutlichen Vorteil für Ihr Praxismarketing durch den aMMP-8-Biomarkertest sichern können, denn wir haben für unsere Kunden Sonderkonditionen verhandelt.

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Mehr Informationen (Quelle: dentognostics, Juristische Risikobewertung) stehen hier für Sie zum Download hier.

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