Patientengewinnung: PKV steigt in den Ring
In einem lesenswerten Beitrag berichtet die Die Zahnarztwoche (DZW) im März von einer juristischen Auseinandersetzung zwischen einem Zahnarzt und einer PKV. Die PKV hatte den Versuch unternommen, dem Zahnarzt einen Patienten abspenstig zu machen unter dem Vorwand des Beratungsrechts.
Was war passiert? Der Patient übermittelt seiner PKV einen Heil- und Kostenplan. Die PKV reagierte mit einem Schreiben an den Patienten. Darin wies sie auf ihr exzellentes Qualitätsnetzwerk aus Ärzten und Laboren hin, bot eine schnelle Terminvereinbarung an, eröffnete dem Patienten die Aussicht auf eine fünf Prozent höhere Erstattung sofern der Patient zum Qualitätsnetzwerk der PKV wechsele.
Der couragierte Zahnarzt zog wegen Unterlassung solcher Schreiben vor Gericht. Das OLG Dresden hieß die Klage in der Kernfrage für gut (AZ.: 14 U 807/20). Die PKV versuchte sich dem Verfahren mit dem Vorwand der zulässigen Beratung zu entziehen – vergeblich.
Ist die Versicherung in ein Wettbewerbsverhältnis mit dem Zahnarzt eingegangen? Das OLG Dresden hat dies so gesehen, hatte die PKV dem Patienten doch einen zusätzliche „Rabatt“ in Aussicht gestellt. Die OLG-Richter sahen darin ein unzulässiges Abfangen des Patienten.
Unserer Erfahrung zufolge handelt es sich beim vorliegenden Casus nicht um einen Einzelfall. Die Versicherungen versuchen sich aktuell über verschiedene Wege, dazu gehört auch die Telemedizin, in die Patientengewinnung einzuklinken. Die Versicherungen steigen in den Ring – und der ist bekanntermaßen von allen Seiten offen.
Wir bleiben für Sie am Ball, denn wir sind überzeugt, dass es nicht bei diesem Versuch bleiben wird.