MDR: Die Praxismarketing-Chance für MKGs

Eine Einschätzung der Veränderungen im Markt für Zahnimplantate

Der Skandal um die Brustimplantate eines französischen Herstellers war der Auslöser. Daraus ist ein neues Gesetz – die Medical Device Regulation (MDR) – entstanden. Am 26. Mai 2021 trat sie in Kraft und birgt eine Menge Sprengkraft. Unklar ist, wen das wie betrifft. Der Grund dafür ist, dass jeder am Wertschöpfungsprozess Beteiligte für die vor- und nachfolgende Ebene (mit-) verantwortlich ist. 

Klar ist, die Dokumentationspflichten und damit die praxisinterne Bürokratie werden enorm ansteigen. Aus der großen Gruppe der zahnärztlichen „Wenigimplantierer“ werden sich viele fragen, ob sich der administrative und diagnostische Aufwand für sie noch rentiert. Welche Chance für das Praxismarketing bedeutet das für die MKGs?

Der Zug war abgefahren

An dieser Stelle sei ein Blick in die Vergangenheit gestattet. Mitte der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts hatten die MKGs keinesfalls eine homogene Meinung gegenüber dem im Wachstum befindlichen Implantatmarkt. Wer sich erinnern mag, dem fallen im Zusammenhang mit Zahnimplantaten Begriffe ein, wie „unwissenschaftlich“, „ethisch bedenklich“ bis hin zu „fortgesetzter schwerer Körperverletzung“. Die Zahnärzte hatten begriffen, welche Gelegenheit sich für sie und ihr Praxismarketing sich bot. Sie legten los.

Knapp 10 Jahre später befanden die MKGs, resp. deren Berufsvertreter, dass Zahnimplantate nicht in die Hände von Zahnärzten gehörten, sondern ausschließlich in die Hände von MKGs. Allen Bemühungen zum Trotz sollte sich dieser Wunsch nicht realisieren. Der Zug war nämlich lange abgefahren.

Neue diagnostische Standards erfüllen

MDR für MKGs: Ein Bonbon

Wie oben bereits gesagt, werden sich die zahnärztlichen „Wenigimplantierer“ in Richtung der MKGs orientieren. Das macht auch Sinn. Zu welchen Anforderungen führt das bei den MKGs? Sicherlich werden sie sich diagnostisch absichern wollen. Zu verhindern gilt es beispielsweise, Zahnimplantate in eine nicht sichtbare, wohl aber messbare Parodontitis hineinzuinserieren.

Schaut man über den deutschen Tellerrand hinaus, so erkennt man rasch, wie sich moderne Diagnostik im Bereich der Zahnimplantate etabliert. In Finnland beispielsweise ist es de facto gang und gäbe vor dem Implantieren den aMMP-8-Wert zu messen und zu dokumentieren. Dort ist ein guter aMMP-8-Wert ein Kriterium für die Insertion von Zahnimplantaten.

Dieses Testverfahren wird in Deutschland zwar angewendet, hat sich aber keineswegs auf breiter Basis durchgesetzt. Sieht man sich die Situation aus dem forensischen Aspekt an, so ist allein die Anzahl derartiger anhängiger gerichtlicher Verfahren beachtlich. Patientenanwälte haben das Thema für sich entdeckt, das Gros der deutschen Zahnärzte noch nicht. Die MKGs wären für die Messung des aMMP-8-Werts die ideale Anlaufstelle. Eine neue Chance für das Praxismarketing der MKG-Praxen.

Lebensdauerverlängerung von Zahnimplantaten

Sieht man sich den Lebenszyklus von Zahnimplantaten an, so ist eine Periimplantitis ein häufiger, wenn auch unerwünschter Exit eines Zahnimplantats. Ähnlich wie bei der Parodontitis ist es bei der Periimplantitis: Wenn man sie sieht, ist es spät – oft zu spät. Eine effektive Periimplantitis-Früherkennung ist diagnostisch mithilfe des aMMP-8-Biomarkers für jedes einzelne Implantat völlig problemlos. Was die Aufklärung über die Periimplantitis angeht, haben sich die Verbraucherzentralen und das Bundesjustizministerium klar auf Seiten des Patienten positioniert. Es wird aller Voraussicht nach also nicht mehr lange dauern, bis dies auch bei Periimplantitis-Früherkennung der Fall sein wird.

Auch für diese Indikation ist die MKG-Praxis ein idealer Anlaufpunkt. So kann schnell geklärt werden, ob und wie das Erhalten des Zahnimplantats gelingt. Das intensiviert die Zusammenarbeit mit den zahnärztlichen Überweisern, denn die Periimplantitis-Früherkennung stellt sich als zusätzliches Serviceangebot für die MKG-Praxis dar. Perfekt für ihr Praxismarketing.

Resümee

Eine MKG-Praxis ist investitionsintensiv. Allein das Vorhalten eines 3D-Röntgen-Geräts kostet einige zehntausend Euro. Da muten sich die Kosten für die aMMP-8-Technologie wie Peanuts an. Allein gilt es zu erkennen, dass es die zukünftige Positionierung der MKG-Praxis stärkt, die Zusammenarbeit mit den zahnärztlichen Überweisern fördert, das eigene Praxismarketing befeuert, sich pekuniär rentiert und eine quantitative forensische Sicherheit bietet.

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