Praxismarketing-Tipps: Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft.
Mit Give-aways die Patienten langfristig binden
Erhalten kleine Geschenke wirklich die Freundschaft, oder ist diese Redensart nicht auf das Praxismarketing anwendbar? Funktionieren sogenannte Give-aways im Praxisalltag oder führt das nur zu Peinlichkeiten? Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen?
In der Welt der kleinen und kleinsten Werbemittel, den Give-aways, gibt es ja nichts, was es nicht gibt. Vom klassischen Kugelschreiber über Süßigkeiten bis hin zur Zahnseide in Kreditkartenformat wird von der Werbemittelindustrie quasi alles angeboten, wo ein Logo oder eine Telefonnummer aufdruckbar ist. Aber nicht alles ist für eine Arzt- bzw. Zahnarztpraxis verwendbar.
Was darf verschenkt werden?
Alles, was einen geringfügigen Warenwert darstellt, darf verschenkt werden, ansonsten kollidiert man mit dem Heilmittelwerbegesetz. Werbegeschenke mit einem Warenwert unter € 3,00 sind in jedem Fall als geringfügig eingestuft. Dazu gibt es Rechtsprechung. Give-aways mit einem Warenwert über € 5,00 sind definitiv nicht mehr geringfügig. Auch dazu gibt es Rechtsprechung. Für den Bereich zwischen 3€ und 5€ gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Was sollte verschenkt werden?
Das Werbemittel der Wahl sollte einen gewissen, minimalen Bezug zum Thema Gesundheit haben. Funktionierende Kugelschreiber gehören dazu, wenn sie etwas pfiffig gestaltet sind, beispielsweise mit dem Spruch „Ich schreibe, was gesund ist“. Bei Zahnärzten findet man häufig Zahnseide im Kreditkartenformat. Stressabbauende oder langlebige Werbegeschenke wie Kühlakkus funktionieren immer.
Was sollte nicht verschenkt werden?
Finger weg von Give-aways, die mit dem Gesundheitsaspekt kollidieren. Gummibären und andere Süßigkeiten mögen zwar verlockend erscheinen, erzeugen aber immer einen faden Beigeschmack. Praxismarketing verträgt keinen faden Beigeschmack. Auch alle Werbegeschenke, die einen pekuniären Hintergrund haben, sollten gemieden werden.
Funktionieren Give-aways für das Praxismarketing?
Ja, wenn man sich an das oben Genannte hält. Und eine pfiffige Gestaltung ist hilfreich. Dann gelangen Give-aways auch in die Hände potentieller Patienten. Wenn Sie keine Idee haben, was Sie wählen sollen, dann sprechen Sie uns an. Wir haben immer eine Idee mehr.
Welche Risiken haben Give-aways?
Es ist eine denkbar schlechte Idee, die Praxis einmal mit einem Give-away einzudecken, um diese dann die nächsten 20 Jahre zu verschenken. Bitte bedenken Sie bei manchen Produkten eventuelle Grenzen in der Haltbarkeit (bspw. Lippenstifte). Langeweile ertragen auch die nettesten Patienten nicht. Wer Give-aways verteilen mag, der muss auch für Abwechslung sorgen.
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