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Freitag, 6. März 2020

Markenanmeldung: Die Sicherheit für Ihr Praxismarketing

‚Wir machen Ihre Praxis zur Marke‘ ist eine beliebte Werbeaussage von vielen Agenturen für Praxismarketing. Das hört sich gut an, aber in den seltensten Fällen erfolgt dann tatsächlich eine Markenanmeldung. Warum das so ist, welche Vorteile man davon hat und wie das kostengünstig geht, das erfahren Sie hier.

Der Wettbewerb treibt für Ärzte und Zahnärzte Entwicklungen voran, die an andere Stelle bereits gang und gäbe sind. Dazu gehört die Markenanmeldung von Praxisnamen. Viele Praxisinhaber scheuen aus Kostengründen diesen Schritt, weil sie der Meinung sind, dass hohe Kosten auf sie zukommen. Das ist nicht richtig.

Hier einige Fakten:

Eine reine Wortmarke anzumelden wird zunehmend schwieriger, da fast alle Kombinationen und zentrale Begriffe wie „dent“ oder „med“ im Laufe der Zeit aufgebraucht wurden. Eigenständige Kunstworte oder Wortkombinationen zu kreieren ist tatsächlich eine Sache für Profis geworden.

Deshalb bietet sich für Praxen in der Regel die Anmeldung einer Wort-Bildmarke an. Einfach ausgedrückt handelt es sich hierbei um die Kombination eines Wortes (Kunstwortes) mit einem Logo (Signet). Das bietet genug Freiraum.

Auch die Festlegung der sogenannten Nizza-Klasse für zahn/ärztliche Praxen ist einfach, wenn man weiß, worauf es ankommt. Die Nizza-Klasse legt fest, für welchen Bereich der Markenschutz Anwendung findet. Wer sich das erste Mal mit Nizza-Klassen (Klassifikationen) beschäftigt, der verzweifelt. Hier macht nur Übung den Meister. Bei der Anmeldung einer Wort- Bildmarke kann man ohne Mehrkosten 3 Nizza-Klassen angeben. Das reicht in der Regel.

Warum waren Markenanmeldungen in der Vergangenheit teuer?

Früher benötigte man für eine Markenanmeldung de facto immer einen Patentanwalt. Ein Patentanwalt ist heutzutage für die Anmeldung einer Wort-Bildmarle in der Regel nicht vonnöten. Der teure Teil der Anmeldung war in der Vergangenheit nämlich die Markenrecherche, also die Suche nach vorhandenen (ähnlichen) Marken. Das Internet hat das massiv erleichtert und das Deutsche Patent- und Markenamt bietet eine sehr gute Markenrecherche. Auch da sollte man Übung haben.

Vorsicht auch bei Marken von Praxen oder Firmen, die nicht mehr existieren.

Wer der Ansicht ist, dass Marken von Praxen, die nicht mehr existieren, oder von Firmen, die insolvent sind, einfach so verwendet werden können, der irrt gewaltig. Die Marke lebt weiter. Hier haben schon viele Leute viel Geld verloren, auch aus unserer Erfahrung und gegen unseren Rat. Man kann die Markenrechte kaufen, aber mal so einfach die Marke benutzen, der reizt Profis zum Kauf der Marke. Das hat in der Regel teure Abmahnungen und Prozesse zur Folge.

Die Verwechslungsgefahr

Patent- und Markenrecht ist kompliziert und im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung ist da viel trübes Wasser mit reichlich Haien darin. Ganz Schlaue, die der irrigen Ansicht sind, mit der Abänderung von Farben oder Buchstaben sei der Markenschutz auszuhebeln, fallen regelmäßig auf die Nase. Auch das ist teuer, wie wir aus leidvoller Erfahrung gelernt haben. Die sogenannte Verwechslungsgefahr ist in der aktuellen Rechtsprechung weit gefasst. Wer Spaß an prozessualen Auseinandersetzungen hat, der mag es probieren. Wir haben es nicht.

Ihre Praxis ist seit langem mit einem griffigen Namen bekannt. Sie fühlen sich sicher?

Da stehen Sie auf ganz dünnem Eis. Auch das haben wir schon erlebt. Der „böse“ Nachbar meldet hinter Ihrem Rücken den Namen zur Marke an. Dann wartet er ein halbes Jahr die Widerspruchsfrist ab und erhält die Markenurkunde. Danach wundern Sie sich, welche Sorten von Anwälten, wie zum Beispiel Wettbewerbsrechtler, bei Ihnen zu welchen Kosten einmarschieren. Auch das Wettbewerbsrecht ist trübes Wasser, nur die Haie dort sind größer. Ihr gesamtes Praxismarketing wird in 5 Minuten über Bord geworfen. Der Neudruck der Visitenkarten ist dann noch der kleinste Posten.

Wie also geht es?

Fall 1: Sie haben einen Namen und ein Logo (Signet) für Ihre Praxis:

Wir übernehmen die Markenrecherche und die Abwicklung, stellen die richtigen Formulare zur Verfügung, füllen diese aus, wählen den richtigen Markeninhaber aus und fügen die richtigen Unterlagen bei. Das kostet Sie lediglich etwa 500€. Sie unterschreiben, überweisen 300,-€ (Stand März 2020) an das Deutsche Patent- und Markenamt und schicken das Papier dorthin. Nach 6 Monaten kommt die Markenurkunde. Bitte legen Sie diese wiederauffindbar ab, denn nach 10 Jahren müssen Sie gegebenenfalls die Marke verlängern.

Fall 2: Sie haben keinen Namen und kein Logo (Signet) für Ihre Praxis:

Wir übernehmen die Markenrecherche und entwickeln für Sie einen Namen und ein Logo (Signet). Das kostet Sie bei uns im Normalfall etwa 800€. Danach geht es weiter wie in Fall 1 beschrieben.

Wir wollen und dürfen als Agentur für Praxismarketing und Patientengewinnung keine Rechtsberatung geben. Aber kostengünstige Markenanmeldungen führen wir für Sie gerne durch, denn eine Markenanmeldung Ihrer Praxis bietet Ihnen die notwendige Sicherheit für Ihr Praxismarketing.

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