Zahnärzte sollen impfen, dürfen aber noch nicht
Die aktuelle Rechtsprechung verhindert es
Aufgrund der hohen Corona-Infektionszahlen stand zur Debatte, dass auch Zahnärzte und Zahnärztinnen in den Kreis der Impfenden mit aufgenommen werden sollten. Die aktuelle Rechtsprechung untersagt ihnen jedoch diesen extraoralen Piks, wozu sich Dr. Peter Zeitz – Gründer der Agentur für Praxismarketing – bereits in einem Artikel in der DZW geäußert hat.
Den Artikel können Sie hier herunterladen.
Der entstandene Aufruhr hat Gehör gefunden und es wurde beschlossen: Auch Zahnärzte und Zahnärztinnen sollen künftig gegen Corona impfen dürfen. So zumindest die Theorie. Die Umsetzung kann sich noch hinziehen. Denn – so erklären die Bundeszahnärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung – aktuell seien noch einige Steine aus dem Weg zu räumen. So muss vorerst eine Gesetzesänderung vorgenommen und einige technische Voraussetzungen müssen geklärt werden. Genaueres dazu können Sie hier nachlesen.
Bis also auch Zahnärzte und Zahnärztinnen den extraoralen Piks zum Schutz vor Covid-19 verabreichen dürfen und das Impfangebot für ihr Praxismarketing nutzen können, kann noch einige Zeit vergehen.