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Freitag, 11. August 2023

Ein heikles Thema

Sexuelle Kontakte zu Patienten

Es entspricht der allgemeinen Erfahrung, dass es zu zwischenmenschlichen Kontakten auch intimerer Art kommt, wenn sich Menschen treffen. Kontakte zwischen Patienten und Ärzten / Zahnärzten machen da keine Ausnahme. Sollten Sie aber, denn nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hessen dürfen Ärzte keinerlei sexuelle Kontakte zu Patienten haben (AZ.: 25 A 2252/18 B).

Im speziellen Fall hatte ein Internist mit einem Patienten in wiederholten Fällen sexuellen Kontakt, nicht nur in der Praxis, sondern auch in der Privatwohnung. Dies führte zu einem gegen den Internisten eingeleiteten Strafverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses (§ 174 C StGB). Zwar sprachen die Richter in der zweiten Instanz den Internisten rechtskräftig frei, da ihm keine Ausnutzung des Behandlungsverhältnisses nachgewiesen werden konnte. Der Verwaltungsgerichtshof Hessen erkannte aber einen Verstoß gegen die ärztlichen Berufspflichten, genauer gesagt gegen die Generalklausel in den ärztlichen Berufsordnungen. So sind Ärzte danach verpflichtet, „dem ihnen im Zusammenhang mit dem Beruf entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen“. So lautet auch der § 2 der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer.

Der Verwaltungsgerichtshof Hessen leitet aus dieser Vorschrift ein absolutes Abstinenzgebot ab. Für Ärzte und Zahnärzte sind sexuelle Kontakte mit Patienten grundsätzlich tabu, dies gilt auch außerhalb der eigentlichen Behandlungssituation. Interessant in diesem Zusammenhang ist die Begründung des Verwaltungsgerichtshof Hessen, der aus einem sexuellen Kontakt zu einem Patienten die mögliche Beeinflussung der ärztlichen Objektivität ableitet. Dazu gehöre auch, dass aus Zuneigung Behandlungen vorgenommen werden könnten, die nicht indiziert seien.

Abschließend empfiehlt der Verwaltungsgerichtshof Hessen Ärzten und Zahnärzten, bei einem Bedürfnis nach sexuellen Kontakten zu einem Patienten die Behandlung von einem Kollegen weiterführen zu lassen. Wie lebensnah diese Empfehlung ist, sei dahingestellt.

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