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Donnerstag, 27. Oktober 2022

Abmahnungen aufgrund der Nutzung von Google Fonts

Aktuell kursieren Aufforderungsschreiben

Kurz vorab: Der Begriff Google Fonts bezeichnet ein interaktives Verzeichnis von zahlreichen Schriftarten, die von Google kostenfrei für die Nutzung auf der eigenen Website zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung der Google Fonts ist sowohl online (dynamisch) als auch mithilfe einer lokalen Installation möglich.  Unzählige Websites machen seit vielen Jahren Gebrauch von diesem Angebot. Für manch einen Website-Betreiber kann die falsche Nutzung von Google Fonts eine Abmahnung nach sich ziehen.  

Was hat sich geändert?   

Am 20.01.2022 wurde am Landgericht München ein Urteil (Az.: 3 O 17493/20) gesprochen, welches die Remote-Einbindung der Google Fonts als rechtswidrig einstuft. Das Problem: Früher war es gang und gäbe, dass die Schriftarten erst beim Aufruf einer Website vom Google-Server geladen wurden. Hierbei wird unter anderem die IP-Adresse des Users an die Google-Server übermittelt, was laut des nun gefällten Urteils eine Verletzung des Datenschutzes darstellt.  

Was muss nun getan werden?  

Dieses Problem wird umgangen, indem die Schriftarten bereits bei der Programmierung einer Website (oder auch nachträglich) heruntergeladen und auf dem eigenen Server lokal hinterlegt werden.   

Bei vielen älteren Websites oder solchen, die von „Hobby-Programmierern” erstellt wurden, ist dies noch nicht der Fall und wurde bisher aufgrund fehlender Pflege der Website auch nicht nachgeholt. Häufig sind hiervon auch Zahnärzte und Ärzte betroffen, die gegebenenfalls mit Abmahnkosten rechnen müssen.  

Aktuell kursierende Aufforderungsschreiben  

Aktuell erreichen auch viele (Zahn-)Arztpraxen Aufforderungsschreiben unterschiedlicher Kanzleien, so z.B. von der Kanzlei Kilian Lenard oder Kanzlei Raag. Die Verunsicherung diesbezüglich ist oftmals groß. Als Agentur für Praxismarketing und Patientengewinnung können wir keine Rechtsberatung geben, verweisen an dieser Stelle aber gerne auf bereits veröffentlichte Stellungnahmen anderer Kanzleien zu diesem Thema. Die dazugehörigen Links finden Sie weiter unten.  

Was wir für Sie tun können? Das Problem technisch lösen!  

Information für unsere Bestandskunden: Im Zuge der „Abmahnwelle“ prüfen wir aktuell alle unsere aktiv betreuten Kunden-Websites und kümmern uns ggfs. um notwendige Anpassungen. Sollten wir Ihre Website erstellt haben, aber aktuell nicht aktiv betreuen oder nur hosten, nehmen wir in den kommenden Tagen Kontakt zu Ihnen auf.   

Die Erstellung von Websites ist ein Hauptbestandteil unserer Tätigkeiten im Praxismarketing. Daher berücksichtigen wir bereits seit geraumer Zeit die lokale und DSGVO-konforme Einbindung von Google Fonts.   

Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie uns selbstverständlich kontaktieren. Ist Ihre Website bereits in die Jahre gekommen, übernehmen wir gerne die Erstellung einer neuen Website für Sie, die den aktuellen Datenschutzrichtlinien entspricht und in vielen Punkten Ihr Praxismarketing unterstützen kann. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.  

Weitere Informationen zu den aktuell häufig kursierenden Abmahnungen finden Sie unter anderem hier:  

https://www.anwalt.de/rechtstipps/rechtsanwalt-kilian-lenard-update-zur-abmahnung-205025.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/update-abmahnung-aufforderung-raag-fuer-wang-yu-und-lenard-fuer-herrn-ismail-wegen-google-web-font-205136.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/weiter-zahlreiche-abmahnungen-von-martin-ismail-und-frau-wang-yu-205305.html

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