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zum Thema Steuern

Donnerstag, 8. September 2016

intime September 2016 – die metax-news

Beitrag von metax Steuerberatungsgesellschaft mbH, übernommen von metax.de

Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung verfassungsgemäß

Die Kompetenzen der Steuerfahndung sind weit reichend und sollten nicht unterschätzt werden. Ein Urteil des Bundesfinanzhofes könnte weit reichende Folgen haben. Im Streitfall hatte das Finanzamt vom Herausgeber einer Tageszeitung verlangt, über einen Zeitraum von zwei Jahren sämtliche Auftraggeber bestimmter Anzeigen zu benennen. Es handelte sich um Kontaktanzeigen, in denen „bestimmte Dienstleistungen“ beworben wurden. Der Verlag wehrte sich mit Hinweis auf die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit – leider ohne Erfolg. Damit steht es dem Finanzamt frei, z.B. Auftraggeber von Kleinanzeigen zu erforschen, die Haushaltsgegenstände oder ähnliches veräußern möchten, um die ordnungsgemäße Versteuerung der Einnahmen nachprüfen zu können. Auch wenn die Ursache gering erscheinen mag, die Wirkung ist für jeden Betroffenen unangenehm, wenn er eigentlich Privates plötzlich nachvollziehen und sich rechtfertigen muss.

Handwerkerleistung nur steuerbegünstigt, wenn im Haushalt erbracht

Mit der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen wollte der Gesetzgeber die Schwarzarbeit in Privathaushalten eindämmen. Seitdem taucht immer wieder die Frage auf, was haushaltsnah bedeutet: das Finanzgericht RheinlandPfalz stellte jetzt erneut klar, dass die Leistungen in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Haushalt erbracht werden müssen. Das Beziehen von Polstermöbeln gehöre nur dann dazu, wenn es vor Ort erbracht werde. Hol- und Bringedienst mit Erledigung in der Werkstatt des Raumausstatters scheiden dabei aber aus.

Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederheirat

Der Trägergesellschaft gehören mehrere Krankenhäuser an, die mit der römischkatholischen Kirche verbunden sind. Der klagende Arzt war dort beschäftigt und hat sich keines Dienstvergehens schuldig gemacht. Allerdings hat er nach Scheidung von seiner ersten Ehefrau ein zweites Mal standesamtlich geheiratet. Dies nahm die Arbeitgeberin zum Anlass für eine ordentliche Kündigung aufgrund schwer wiegenden Loyalitätsverstoßes. Der Chefarzt erhob Kündigungsschutzklage mit dem Hinweis, bei einem evangelischen Chefarzt bliebe eine Wiederheirat ohne arbeitsrechtliche Folgen. Die Klagen hatte durch alle Instanzen Erfolg. Der 2. Senat des Bundesgerichtshofes hat aber den Europäischen Gerichtshof angerufen zur Frage der Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.

Verlegung eines Praxissitzes in besser versorgten Planungsbereich

Ärzte und Psychotherapeuten können ihren Praxissitz nur verlegen, wenn dem keine Gründe der vertragsärztlichen Versorgung entgegenstehen. Das Bundessozialgericht lehnt es deshalb grundsätzlich ab, den Praxissitz aus einem nicht gut versorgten Bezirk (Versorgungsgrad 87,7%) in einen Bezirk mit bestehender Überversorgung (Versorgungsgrad 344%) zu verlegen. Allerdings können die geringe Distanz zwischen den Standorten sowie die konkrete Versorgungslage am Praxisstandort sich anders darstellen. Dazu muss aber der Berufungsausschuss nähere Feststellungen treffen.

Kündbarkeit von Bausparverträgen durch Bausparkassen

Bausparkassen sind die hohen Zinssätze für Bausparguthaben seit langem ein Dorn im Auge. Sie haben deshalb zuteilungsreife Verträge gekündigt, bei denen der Bausparer das Bauspardarlehen nicht in Anspruch nahm. Viele Betroffene wehrten sich gegen die Kündigungen, um die guten Renditen zu behalten – mit wechselndem Erfolg! Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart sieht die Bausparer im Recht, das OLG Koblenz die Bausparkassen. Die endgültige Entscheidung obliegt nun dem Bundesgerichtshof.

Patientenwunsch rechtfertigt keine Fehlbehandlung

Verstößt die Behandlung eines Zahnarztes gegen medizinische Standards, darf sie auch dann nicht durchgeführt werden, wenn der Patient darauf besteht. Im Fall des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hatte die Patientin den Wunsch, ihre Frontzähne erneuern zu lassen. Der Zahnarzt stellte eine gestörte Funktion der Kiefergelenke (CMD) fest und schlug zunächst eine Aufbissschiene zur Stabilisierung der Seitenzähne vor. Die Patientin beharrte jedoch auf ihrem Therapiewunsch mit der Folge, dass sich eine Kompression der Kiefergelenke und eine zu niedrige Bisshöhe einstellte. Sie forderte Schadensersatz – zu Recht, wie das OLG Hamm rechtskräftig feststellte. Der Zahnarzt hätte die Behandlung ablehnen und die Patientin eindringlich auf die möglichen Negativfolgen hinweisen müssen.

Weitere Dialysezulassung nur bei 90% Auslastung

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts darf ein weiterer Versorgungsauftrag von der Kassenärztlichen Vereinigung nur erteilt werden, wenn bereits bestehende Dialysezentren zu mehr als 90% ausgelastet sind und das auch weiterhin prognostisch zu erwarten ist. Nicht ausreichend ist es, wenn die 90%-Grenze ab und an mal überschritten wurde. Die Klägerin, eine konkurrierende nephrologische Praxis, konnte nachweisen, dass diese Voraussetzungen nicht vorlagen. Die Entscheidung der KÄV war damit rechtwidrig, die Erteilung der Zusicherung ist aufzuheben.

Kinderwunschzentrum muss nach gefälschter Unterschrift keinen Unterhalt zahlen

Ein Kinderwunschzentrum muss nicht prüfen, ob die ihm vorgelegten Unterschriften unter Einwilligungserklärungen gefälscht oder echt sind. Das Landgericht Hamburg hatte über die Klage eines Mannes zu entscheiden, der zwar zunächst die Einwilligung gegeben hatte, dass seine Frau mit Fremdsamen künstlich befruchtet wird, diese Einwilligung aber nach 10 erfolglosen Behandlungen zurückgezogen. Seine damalige Ehefrau ignorierte den Sinneswandel, fälschte seine Unterschrift und brachte 2010 das von ihr lang ersehnte Kind zur Welt. Der Kläger fordert jetzt den von ihm zu zahlenden Kindesunterhalt vom Kinderwunschzentrum zurück, jedoch ohne Erfolg. Der Anwalt des Klägers will nun Berufung einlegen.

Private Krankenversicherung muss IMRT-Therapie bei Prostatakarzinom zahlen

Auch wenn die konventionelle 3-D-Bestrahlung günstiger ist, so hat nach dem Urteil des Landgerichts Lüneburg die Krankenkasse die Kosten für die deutlich weniger belastende und wissenschaftlich anerkannte Methode der IMRT-Bestrahlung zu tragen.

Vereinbarte Chefarztbehandlung darf nicht von anderem Arzt ausgeführt werden

Wer die Chefarztbehandlung bucht und bezahlt, hat Anspruch darauf. Lässt sich der Chefarzt bei einer Operation von einem anderen Arzt vertreten, so ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) diese Operation mangels Einwilligung des Patienten rechtswidrig. Dieser Vertrauensmissbrauch gegenüber dem Patienten ist zu sanktionieren. In welcher Form, hat das OLG Koblenz jetzt zu entscheiden.

Schmerzensgeld wegen unzureichender Risikoaufklärung vor Sprunggelenksversteifung

Versäumt es ein Arzt, den Patienten über die Risiken einer Sprungelenksversteifung aufzuklären, kann das Schmerzensgeld rechtfertigen. Was war passiert: ein Patient hatte eine alte Fraktur, bei der Arthrose diagnostiziert wurde. Der behandelnde Arzt empfahl die Versteifung. Allerdings klärte er den Patienten nicht ausreichend über die Möglichkeit einer auftretenden Pseudoarthrose mit möglicher Spitzfußstellung auf. Auch wenn dazu ein nur 14%iges Risiko bestand, hätte der Arzt den Patienten darauf hinweisen und ihm die Entscheidung des Eingriffs überlassen müssen. Das Urteil: 6.000 € Schmerzensgeld.

Honorarnotärzte sind auf Rettungswagen nicht mehr erlaubt

In ländlichen Regionen ist es gelebte Praxis, dass Honorarärzte auf den Rettungswagen fahren. Dem hat das Bundessozialgericht jetzt einen Riegel vorgeschoben und diese Tätigkeit als Scheinselbständigkeit eingestuft. Künftig müssen Notärzte also versicherungspflichtig angestellt werden! Bleibt nur die Frage offen, ob Ärzte neben ihrer eigentlichen Tätigkeit noch bereit sind, den notärztlichen Rettungsdienst im Angestelltenverhältnis zu leisten. Dabei sind auch Konflikte mit dem Arbeitszeitgesetz nicht auszuschließen.

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