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zum Thema Steuern

Donnerstag, 31. Oktober 2013

Gewerbesteuer: Hochinfektiös

Eigentlich ging es nur um Patientengewinnung, als die Entscheidung getroffen wurde, einen Prophylaxe-Shop in der Praxis zu etablieren. Was dabei in Vergessenheit geriet, war, dass diese Tätigkeit der Gewerbesteuer unterliegt. Wo liegt das Risiko?

Wenn mehr als 1,25 % der Umsätze einer Praxis aus gewerbesteuerpflichtigen Tätigkeiten herrühren, besteht das Risiko darin, dass alle Umsätze der Praxis gewerbesteuerpflichtig werden. Gewerbesteuerpflichtig sind auch Umsätze des praxiseigenen Dentallabors, sofern dies für außenstehende Kollegen tätig wird.

Auch bei der Anstellung von Zahnärzten / Zahnärztinnen kann ein Gewerbebetrieb vorliegen, wenn der Praxisbetreiber aufgrund der großen Zahl angestellter Kollegen dem einzelnen Behandlungsfall nicht mehr sein persönliches Gepräge geben kann. Und Achtung: Auch Bleaching ist gewerbesteuerpflichtig!

Praktisch bedeutet das, dass bei einem Gesamtumsatz von 500.000 € bereits bei 6.250 € die Bagatellgrenze liegt. Diese Grenze ist niedrig. Bevor der Gesamtumsatz einer Praxis gewerbesteuerinfiziert wird, kann man nur einen Rat geben: Sprechen Sie im Vorfeld Ihren Steuerberater an.

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