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Marketing-Recht

Aktuelle Themen mit Bezug zum Praxismarketing

Wir informieren Sie hier zu Neuigkeiten aus der aktuellen Rechtsprechung, die direkt oder indirekt Einfluss auf Ihr Praxismarketing oder die Außendarstellung Ihrer Praxis haben. Dies können beispielsweise rechtliche Anpassungen zu Begrifflichkeiten sein oder aktuelle Urteile, die eine genauere Betrachtung Ihrer Internetpräsenz erfordern.

Disclaimer: Unsere Artikel ersetzen in keiner Weise eine rechtliche Beratung. Sollten Sie Fragen zu Rechtsthemen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsberater.


Kinderzahnarzt

Mittwoch, 11. Mai 2022

Der BGH hat entschieden

KINDERZAHNARZT – KOSTENPFLICHTIGER KONFLIKT DROHT“ von dem Gewürge bei der Verwendung des Begriffs „Kinderzahnarzt“. Seinerzeit fand der Interessenschwerpunkt „Kinderzahnarzt“, schon wegen des Praxismarketings, mehr und mehr Verbreitung auf den Praxis-Homepages von Zahnärzt*innen.

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Der wunde Punkt: Aufklärung Teil 2

Freitag, 14. August 2020

Behandlungsalternative zur klassischen Leitungsanästhesie

Obgleich die klassische Leitungsanästhesie täglich tausendfach durchgeführt wird, kommt es immer wieder mal zu Komplikationen und bleibenden Schäden. In der Regel wird der Patient vorher über mögliche Risiken aufgeklärt, häufig jedoch nicht zu existenten Behandlungsalternativen. Im Schadensfall landet die Chose vor Gericht.

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Der wunde Punkt: Aufklärung Teil 1

Donnerstag, 6. August 2020

Urteil des OLG Dresden verschärft Aufklärungspflichten

Es gibt Urteile, die der näheren Beachtung wert sind. Dazu gehört ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (AZ.: U 1052 / 19), das die Aufklärungspflicht des Arztes hinsichtlich der Behandlungsrisiken und Behandlungsalternativen sehr streng definiert. Aus dem Urteil sei wie folgt zitiert: Der behandelnde Arzt „muss seinem Patienten das Für und Wider mit allen Konsequenzen und Alternativen vor Augen führen“.

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„Medical Beauty Lounge“

Montag, 23. September 2019

Marketing auf falschem Pfad

Eigentlich war die Idee naheliegend: Ein Hautarzt, der ein an seine Praxis angeschlossenes Kosmetikstudio betrieb, verfiel auf die Idee, dieses Kosmetikstudio unter dem Namen „Medical Beauty Lounge“ zu führen. Damit hob er sich deutlich von der Kosmetiker/innen-Konkurrenz ab. Im Internet warb er mit „medizinischer Therapie“ bei der „Gesichtsbehandlung“. Selbstredend bestehe das von ihm geführte Personal aus „gut ausgebildeten Medizinkosmetikerinnen“.

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„Praxisklinik“ eben doch Klinik

Montag, 29. April 2019

Wir werden von Mandanten in schöner Regelmäßigkeit gefragt, ob die Benennung ihrer spezialisierten Praxis als „Praxisklinik“ im Sinne des Praxismarketings Sinn mache. Es mag Sinn machen, aber die juristische Sachlage weist Hindernisse auf.

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BGH-Urteil

Mittwoch, 10. Oktober 2018

„Nachbehandler hatte nur die Wahl zwischen Pest und Cholera“

Einen langen Rechtsstreit zwischen einer Patientin und dem Factoring-Unternehmen einer implantologisch tätigen Zahnarztpraxis beendete der Bundesgerichtshof mit einem selten klaren Urteil (AZ: III ZR 294/16). Es ging um fehlerhaft eingesetzte Zahnimplantate.

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Marketing mit der Nutzung von Produkt- und Verfahrensnamen

Mittwoch, 12. Juli 2017

Im Jahre 2012 wurde das Heilmittelwerbegesetz in einigen grundlegenden Punkten geändert (wir berichteten: Änderungen am Heilmittelwerbegesetz) . Der für das Praxismarketing relevante §11 Absatz 6 wurde ersatzlos gestrichen. Dieser verbot die Werbung für Medizinprodukte mit fremd- oder fachsprachlichen Bezeichnungen, soweit sie nicht in den allgemeinen deutschen Sprachgebrauch eingegangen sind.

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Falscher Titel nicht entfernt

Mittwoch, 21. September 2016

Als wir am 31. August 2016 in der Online-Ausgabe der DZW den Beitrag „Super Bewertungen, aber keinen Doktortitel“ lasen, entbrannte in der Agentur ein kurzer Disput, welche Folgen das Urteil des Hamburger Landgerichts vom 26.07.2016 (AZ.:312 O 574/15) wohl haben werde. Eine Zahnärztin war nämlich verurteilt worden, eine falsche Titelnennung auf dem Bewertungsprotal jameda nicht unterbunden zu haben.

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Vorher-Nachher-Bilder:

Montag, 25. Juli 2016

Aus Jein wird Nein

Die Verwendung von Vorher-Nachher-Bildern zum Zwecke von Praxismarketing und Patientengewinnung wurde mit dem neuen Heilmittelwerbegesetz (HWG) im Jahr 2012 neu geregelt.

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Marketing mit dem Angebot kostenloser Leistungen

Montag, 4. April 2016

In der Ärzte- und Zahnärzteschaft scheint es sich immer noch nicht herumgesprochen zu haben, dass das Anbieten von kostenlosen Leistungen definitiv nicht zulässig ist. Anders lassen sich die Urteile verschiedener Landgerichte einfach nicht erklären.

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