Wo es herkommt und wo es hingeht
In diesem Jahr ist es so weit: Wir feiern 30 Jahre Praxismarketing!
In den vergangenen drei Jahrzehnten ist Praxismarketing zu einem wichtigen Begriff geworden und unsere Agentur hat sich als zuverlässiger Partner in der Branche etabliert. Wir waren von Anfang an dabei und haben das Modell „Praxismarketing“ sozusagen ins Leben gerufen. Mit langjähriger Erfahrung und einem engagierten Team bieten wir Ihnen bis heute maßgeschneiderte Lösungen und kompetente Beratung – ganz einfach Praxismarketing mit mehr Substanz.
Weiterlesen…Neue Füllungen nur noch ohne Amalgam
Das EU-Verbot für Amalgam-Füllungen ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Dieses Verbot betrifft ausschließlich neue Behandlungen, während bestehende Amalgamfüllungen weiterhin behalten werden können.
Ziel des Verbots ist es, die Verwendung von Quecksilber zu minimieren und sowohl die Gesundheit als auch die Umwelt zu schützen. Von den schädlichen Auswirkungen von Amalgam sind nämlich nicht nur Patienten, sondern besonders auch die Mitarbeitenden von Krematorien betroffen, da Quecksilberdämpfe beim Verbrennen von Amalgam freigesetzt werden.
Weiterlesen…Mehr Inklusion durch Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten und soll dafür sorgen, dass Unternehmen ihre Websites barrierefrei gestalten. Noch nicht ganz klar ist, ob dies auch uneingeschränkt für Zahnärzte und Ärzte gilt. Fest steht, dass Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von weniger als zwei Millionen Euro von dieser neuen Regelung nicht betroffen sind. Wird jedoch eine Online-Terminbuchung auf der Website angeboten, besteht theoretisch wieder die Pflicht zur Barrierefreiheit.
Weiterlesen…Durch sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie belegt
Die Ergebnisse der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) zeigen deutlich: Ihre präventionsorientierte Arbeit als Zahnarzt oder Zahnärztin trägt Früchte. Die Mundgesundheit in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahrzehnten erheblich verbessert – hierzu tragen Sie als Zahnärzte bei, indem Sie in Ihren Praxen konsequente Aufklärung leisten.
Weiterlesen…Wie wichtig ist sie für die Mitarbeitergewinnung?
Der Fachkräftemangel ist eine echte Herausforderung für viele Zahnarztpraxen – doch es gibt Wege, trotzdem die passenden Mitarbeiter zu finden. Mit einer lieblos gestalteten Karriereseite, auf der steht „Wir suchen eine ZFA und freuen uns auf Ihre Bewerbung.“ ist es aber leider nicht getan. Denn nicht nur Sie als Arbeitgeber haben Ansprüche, sondern auch Ihre potenziellen Mitarbeitenden. Sprich: Der Arbeitsmarkt wandelt sich von „Mitarbeiter sucht Arbeitgeber“ hin zu „Arbeitgeber sucht Mitarbeiter“.
Weiterlesen…Weiteres Gerichtsurteil zu Vorher-Nachher-Bildern
Bereits mehrfach haben wir über das Thema berichtet, ob Vorher-Nachher-Bilder als „Werbung“ bei Unterspritzungen der Haut aus rein ästhetischem Anlass erlaubt sind oder nicht. Zuletzt in unserem Beitrag vom 3. August 2022.
Weiterlesen…Positive Bewertungen fördern, negative managen
Heute und auch in Zukunft ist es entscheidend, wie Ihre Praxis online wahrgenommen wird. Patienten verlassen sich immer mehr auf Bewertungen und die digitale Präsenz von Ärzten und Zahnärzten, bevor sie einen Termin vereinbaren. Genau hier kommen wir ins Spiel!
Weiterlesen…Wann darf er zur Kasse gebeten werden?
Patienten freuen sich darüber, wenn eine Praxis über ein gutes Terminmanagement verfügt, zeitnah Termine vergeben kann und möglichst geringe Wartezeiten auftreten. Im Umkehrschluss freut sich auch die Praxis über zuverlässige Patienten, die pünktlich zu ihrem Termin erscheinen.
Weiterlesen…Ein risikobehaftetes Thema
Zum Thema „Beteiligung von Zahnärzten an gewerblichen Dentallaboren“ tauchen immer wieder rechtliche Fragen auf. Der Beitrag von Herrn RA Karl-Heinz Schnieder gibt einen umfassenden und klärenden Überblick zur aktuellen Rechtsprechung. Da aus der Vergangenheit wenig schöne und sehr kostspielige Fälle zu berichten waren, empfehlen wir die Lektüre dieses Beitrags.
Weiterlesen…Intime Kontakte
Es entspricht der allgemeinen Erfahrung, dass es zu zwischenmenschlichen Kontakten auch intimerer Art kommt, wenn sich Menschen treffen. Kontakte zwischen Patienten und Ärzten / Zahnärzten machen da keine Ausnahme. Sollten Sie aber, denn nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hessen dürfen Ärzte keinerlei sexuelle Kontakte zu Patienten haben (AZ.: 25 A 2252/18 B).
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