Zahnärztliche Behandlungen digital beantragen
Ein weiterer Beitrag zum Thema Digitalisierung
Wie verfahren Sie in Ihrer Praxis mit dem Beantragen und Anzeigen von Behandlungen bei den Krankenkassen? Sind Sie diesbezüglich schon digital unterwegs?
Das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) wurde in einer sechsmonatigen Testphase erfolgreich erprobt und wird zum 1. Januar 2023 als einzig mögliches Antragsverfahren in allen Zahnarztpraxen verpflichtend sein.
Diese Umstellung zeigt, dass die Digitalisierung stetig voranschreitet – an manchen Stellen noch freiwillig umgesetzt, an anderen (künftig) zwingend erforderlich. Wie wirkt sich das aus?
Allem voran bringt die EBZ – wie auch andere Digitalisierungsmaßnahmen – eine Zeit- und somit Kostenersparnis für alle Beteiligten. Die Antragstellung und die Bearbeitungsdauer sind in digitaler Form deutlich verkürzt, sodass beispielsweise die Einreichung und Bewilligung eines Heil- und Kostenplans am selben Tag möglich sind.
Wenn Sie bereits digital bestens aufgestellt sind, aber vielleicht mehr Patienten zu einem Ihrer Behandlungsschwerpunkte suchen, dann kommen Sie gerne auf uns zu.
Wir wissen, wie erfolgreiches Praxismarketing funktioniert und erreichen gezielt die von Ihnen gewünschten Patienten.