Warum Sie als Praxis von der neuen PAR-Richtlinie profitieren
Wir zeigen es Ihnen
Am 1. Juli 2021 ist sie in Kraft getreten: die neue Richtlinie zur Behandlung von Parodontitis und anderen Parondontalerkrankungen (PAR-Richtlinie).
Von der neuen Behandlungsstrecke profitieren nicht nur die Patienten. Auch in den Praxen haben sich hierdurch große Potenziale aufgetan, die oftmals nicht ausgeschöpft werden.
Was ist neu?
Die Einteilung der Patienten erfolgt je nach Schwere der Erkrankung in Grad A, B, oder C. Je nach Klassifikation sieht die Behandlungsstrecke über einen Zeitraum von zwei Jahren unterschiedliche Leistungsinhalte vor. Erstmals beinhaltet die GKV-Versorgung nun auch die verbale Zahnmedizin in Form einer individuellen Mundhygieneunterweisung sowie eines parodontologischen Aufklärungs- und Therapiegesprächs.
Die unterstützende Parodontitistherapie (UPT) sichert als wiederkehrendes Element die Ergebnisse und den Behandlungserfolg.
Die konkreten Gewinner
Breitere Abdeckung von Leistungen durch die gesetzliche Krankenkasse:
Es werden nicht nur mehr, sondern auch „neue“ Leistungen – wie das parodontologische Aufklärungs- und Therapiegespräch – von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Das bietet auch Patienten ohne finanzielle Rücklagen mehr Anreiz, die kontinuierliche Parodontitis-Behandlung wahrzunehmen.
→ Die Patienten gewinnen und Sie als Praxis gewinnen Patienten
Behandlungsstrecke über einen Zeitraum von zwei Jahren:
Die allgemeine Nachsorge nach der aktiven Behandlungsphase einer Parodontitis erstreckt sich nach der neuen Richtlinie über zwei Jahre, wobei sich die Taktung der UPT nach dem jeweiligen Schweregrad richtet. Aber: Für diese zwei Jahre haben Sie einen regelmäßig wiederkehrenden Patienten – und eine Verlängerung der Behandlung kann nach diesem Zeitraum bei der Krankenkasse beantragt werden.
→ Sie gewinnen durch die Patientenbindung
Die Parodontitis-Behandlung aktiv ins Praxismarketing einbinden:
Machen Sie potenzielle Patienten darauf aufmerksam, dass Parodontitis eine weit verbreitete Parodontalerkrankung ist und sie die Behandlung – als Kassenleistung – in Ihrer Praxis wahrnehmen können. Die Möglichkeiten hierfür sind vielfältig: vom Informationsblatt über das Plakat im Wartezimmer bis hin zur eigenen Leistungsseite auf Ihrer Praxis-Homepage. Wenn Sie Anregungen für Ihr Praxismarketing suchen, sprechen Sie uns gerne an.
→ Patienten aufklären und gewinnen
Behandlungen an Mitarbeiter*innen delegieren:
Es gibt im Zusammenhang mit der PAR-Richtlinie keine neue Regelung bezüglich der möglichen Delegation zahnärztlicher Tätigkeiten. Sie können also viele der Behandlung an Ihr qualifiziertes Fachpersonal delegieren.
→ Auslastungspotenzial optimal ausschöpfen
Sie sehen, Ihre Praxis gewinnt in allen Punkten!
Fazit
Die neue PAR-Richtlinie erweist sich nicht nur vorteilhaft für die Patienten, sondern hält auch großes Potenzial für die Praxen bereit. Denn man hat sich auf eine adäquate Vergütung geeinigt, die auch eine angemessene Honorierung der neuen Leistungen vorsieht.
TIPP:
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie die Behandlungsstrecke der neuen PAR-Richtlinie optimal ausschöpfen, dann kommen Sie gerne auf uns zu ???? Wir und unsere Kooperationspartner zeigen Ihnen auf, wie viel Potenzial in Ihrer Praxis steckt und aktuell ungenutzt ist.