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Montag, 21. September 2015

Verschenken Sie auch Geld bei Ihrer KV- GOÄ und BG-Abrechnung?

Jahr für Jahr verschenken Mediziner hierzulande etliche tausend Euro durch Abrechnungen zu ihren Ungunsten. Sicher eher unbeabsichtigt als gewollt. Welche Gründe kommen für die unvollständige Abrechnung in Frage? Ist es die ungeliebte GOÄ und sind es die so häufig bemängelten, nicht mehr nachvollziehbaren und in immer kürzeren Abständen periodisch wiederkehrenden Änderungen im EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab)?

Der folgende Beitrag von Sylvia Klein, Beraterin in allen ärztlichen Abrechnungsarten, gibt Ihnen einen Einblick, welche Aspekte Sie für eine optimale Abrechnung beachten sollen.

Eigeninitiative und nachhaltige Analysen

In Zeiten zunehmender Reglementierungen im Gesundheitswesen ist Eigeninitiative die einzige Möglichkeit zum Schutz Ihrer Praxis. Bringen Sie sich als Praxisinhaber/in und Ihrem Praxisteam die EBM- GOÄ und BG- Abrechnung mit ein und investieren Sie Zeit für nachhaltige Kontrollen Ihrer jeweiligen Liquidation. Regelmäßige Schulungen der Praxismitarbeiter/innen sind zur Qualitätssicherung unverzichtbar.

Ein Verbesserungssystem basiert auf einer möglichst genauen Analyse Ihrer KV-Abrechnung. Auf dieser Basis sollen Potentiale erkannt und von allen Mitarbeiter/innen der Praxis analysiert, um die neuen Erkenntnisse konsequent umzusetzen und in die Abläufe der Praxis zu integrieren.

Fallbeispiel – die zehn goldenen Regeln der EBM Abrechnung

Am Beispiel der EBM- Abrechnung Allgemeinmedizin/Internistischer Hausarzt und Pädiatrie möchte ich Ihnen heute die erste Abrechnungsanalyse vorstellen.

Folgende Themen sollten Sie bei der EBM Abrechnung beachten:

  1. Sind alle Gesundheitskarten korrekt eingelesen und die Ordinationsziffern sauber eingetragen? Hat immer ein direkter Arzt–Patienten Kontakt stattgefunden? Ansonsten wird zwar ein Fall ausgelöst RLV/QZV, aber der Schein ist im Wert nur mit der EBM Ziffer 01430 Verwaltungskomplex dotiert.
  2. Sind die „Chronikerziffern“ korrekt abgerechnet und die Diagnosen hierzu stimmig? Fordern Sie bei Bedarf den entsprechenden „Katalog“ bei Ihrer KV an. Tipp: Der zweite, geforderte Kontakt im Behandlungsfall kann auch telefonisch erfolgen.
  3. Sind alle Ausschlussziffern für das Heilmittel-/Arzneimittel und Laborbudget eingetragen?
  4. Sind die Kostenpauschalen 40100-40872 EBM berechnet?
  5. Werden alle extrabudgetären Leistungen korrekt abgebildet?  Hier ist eine besonders exakte Prüfung und ein Vergleich mit der Fachgruppe zwingend erforderlich,
    • Sonographie
    • Allergologie
    • Psychotherapeutische Grundversorgung
    • Labor-Wirtschaftlichkeitsbonus
    • Aufwandserstattungen und Besuche – werden alle Aufwände und dringenden Besuche korrekt abgebildet
    • Präventionsleistungen:
      • Impfungen
      • Gesundheitsuntersuchungen
      • Krebsvorsorgeuntersuchung Mann
      • Kindervorsorgen
      • Hautkrebs- Screening
  6. Bei Hausärzten:
    • Palliativmedizin: Sind alle erbrachten Leistungen in Ziffern korrekt gefasst?
    • Geriatrieziffern: Sind die geriatrischen Basissassisments korrekt dokumentiert?
  7. Hausarztverträge werden nicht über die KV abgerechnet. Achten Sie hier bitte  darauf, dass es nicht zur Doppelabrechnung kommt.Bei Kinderärzten: Sozialmedizinische Leistungen-und Leistungen der integrierten Versorgung
  8. Sind alle BG Fälle/Schulunfälle/Wegeunfälle in der Allgemeinen Heilbehandlung erfasst und werden diese Unfälle auch als extrabudgetäre Leistung und nicht über GKV abgerechnet?
  9. Klare Abgrenzung von KV und Igelleistung beachten, z.B. Gesundheitsuntersuchung in Bezug auf Blutabnahme oder bei Kinderärzten – Sonographie Kontrolle Nieren bei Vorsorgeuntersuchung U6 kein Bestandteil der Vorsorge mehr
  10. DMP: 
    • Sind alle DMP-Patienten korrekt eingeschrieben und von den Patienten unterschrieben? Sind die Bögen fehlerfrei ausgefüllt, die verlangten Parameter eingetragen: z.B. Lungenfunktion, HbA1C?
    • Werden die Bögen zeitgenau an die richtige, abrechnende Institution versandt?

Fazit

Es gilt das RLV durch entsprechende Leistungen auszufüllen und alle Abrechnungsmöglichkeiten außerhalb der RLV auszuschöpfen.

Bei der Beachtung der zuvor aufgeführten Punkte können Sie auch Ihre Kassenabrechnung um einige tausend Euro optimieren. Hier sind naturgemäß geringere Summen im Vergleich zur Privatabrechnung zur generieren.

Die Ausführungen beruhen auf jahrelanger, praktischer Erfahrung in allen Abrechnungsarten und beziehen sich auf diverse Beratungen von Ärzten aller Fachgruppen.

Die Besonderheiten anderer Fachgruppen wie Chirurgie, Urologie und Dermatologie werden wir Ihnen in künftigen Beiträgen auf dieser Seite vorstellen. Ebenfalls folgt ein Beitrag zur GOÄ Abrechnung der einzelnen Fachgruppen.

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