Unternehmensabgabe
Von der Privatkundenabteilung in der 16. Etage zurück ins Souterrain der Existenzgründung
Vorgeschichte:
Nach fünf Jahren Anlauf erschien meinem damaligen Nachfolger in spe, Herrn Christian Finke, und mir die Zeit gekommen, um mit unserer damaligen Hausbank die Nachfolge in trockene Tücher zu bringen. Das Meeting bei Kaffee und Gebäck in der Privatkundenabteilung in der 16. Etage geriet jedoch nur denkbar knapp. Mit dürren Worten wurden wir in die Existenzgründungsabteilung, Souterrain, verwiesen.
Die Sachbearbeiterin erklärte mir telefonisch in weiteren kurzen Worten, dass sie das Geschäftsmodell einer Agentur für Praxismarketing nicht verstanden habe. Auf meinen Einwand hin, ich sei seit 20 Jahren Kunde mit genau diesem Geschäftsmodell, erhielt ich die Antwort, ich solle erst einmal ein Business-Modell schriftlich formulieren.
Das sind die Momente, wo man förmlich explodieren könnte. Solche Momente aber fördern die Kreativität. Bereits sechs Monate später war alles in trockenen Tüchern. Ich hatte für mich die In-Situ-Finanzierung erfunden.
Acht Jahre später:
In der Online-Ausgabe eines deutschen Wirtschaftsmagazins las ich kürzlich einen Beitrag der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin zum Thema Unternehmensnachfolge. Dort wurde auf die Seite Nachfolge-in-Deutschland verwiesen, verbunden mit der Bitte, sich dort zu melden.
Es entspann sich eine kurze E-Mail-Korrespondenz mit Frau Prof. Dr. Birgit Felden flankiert von zwei Telefonaten mit der Aufforderung, einen Beitrag für das „Nachfolge-Wiki“ zu formulieren.
Meine Antwort:
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Felden,
in der Anlage finden Sie den gewünschten Beitrag. Tatsächlich habe ich das Verfahren aus der Not heraus „erfunden“. Nicht nur bei der Abgabe meines Unternehmens hat es sich als hilfreich erwiesen. Im Umfeld meiner Hausbank (CoBa) ist es üblich geworden. Das A und O ist die rechtliche Ausgestaltung, nichts für Amateure.
Mein Beitrag:
Die In-Situ-Finanzierung
Ein Schritt zur Seite ist der kürzeste Weg zur Mitte
Problemstellung:
Die Übernahmefinanzierung ist ein häufig auftretendes Problem bei der Unternehmensabgabe, denn die Basel II-Regularien lassen den Banken wenig Spielraum bei der Kreditvergabe. Das ist umso ärgerlicher, wenn ein/e geeignete/r Übernehmer*in bereitsteht. Eine mögliche Lösung bietet die In-Situ-Finanzierung. Wie funktioniert das?
Ablauf:
Der/die potentielle/r Übernehmer*in wird so entlohnt, dass vom Nettogehalt eine deutliche monatliche Ratenzahlung für den Erwerb des Unternehmensanteils möglich ist. Die Zahlung erfolgt an den Abgeber. Nach 30 Monaten sind dann die Basel-II-Kriterien für eine übliche Bankfinanzierung erfüllt. Die Bank finanziert den Restbetrag des Unternehmensanteils.
Bei der rechtlichen und steuerlichen Ausgestaltung ist auf den tatsächlichen Termin des Eigentumsübergangs zu achten, da die Versteuerung für den/die Abgeber*in erst nach Zahlung des Gesamtbetrages zum Tragen kommt.
Erfahrungen:
Steuerberatern erscheint die In-Situ-Finanzierung oft als zu risikobelastet. Dieses Risiko ist durch die rechtliche Ausgestaltung ausschließbar. Weiter können sich Steuerberater einfach nicht vorstellen, den/die Nachfolger*in so finanziell auszustatten, als wäre er/sie bereits Anteilseigner*in. Dabei ist ein Schritt zur Seite der kürzeste Weg zur Mitte.
Erfahrungen in den Bereichen Zahn/Arztpraxen, Agenturen, Rechtsanwaltskanzleien, Architekturbüros, kleinen Produktionsbetrieben und Handwerksbetrieben aller Art liegen vor. Bei Handwerksbetrieben sollte zur Vereinfachung der Bankfinanzierung vorher eine Umwandlung in eine GmbH erfolgen.
Antworten von Frau Prof. Dr. Felden:
Sehr geehrter Herr Dr. Zeitz,
ganz herzlichen Dank – das ist wirklich ein spannendes Konstrukt und eine Freude für jeden Juristen. Lieben Dank, dass Sie mich auf diese Möglichkeit hingewiesen haben. Ich werde den vereinbarten Passus für das Wiki schreiben, damit auch andere davon erfahren und bei Veröffentlichung Ihnen den entsprechenden Link senden.
Beste Grüße
Birgit Felden
Sehr geehrter Herr Zeitz,
endlich finde ich (in Philadelphia mit meinen Studierenden) einmal Zeit, Ihren wertvollen Beitrag in unser Wiki einzuarbeiten. Ich habe ihn in den Beitrag Finanzierung der Nachfolge eingefügt, was nun so aussieht (s. fett):
Unternehmensübertragungsmodelle
Zur Übertragung eines Unternehmens vom Alt- auf den Neugesellschafter gibt es zwei verschiedene Unternehmensübertragungsmodelle, die ein- und die zweistufige Übertragungsform.
Die einstufige Übertragungsform wird am häufigsten bei kleineren Nachfolgelösungen angewandt. Ihr liegt ein unmittelbarer Unternehmens- bzw. Anteilserwerb seitens der Unternehmenskäufer zugrunde. Einstufige Erwerbsmodelle sind bei familienexternen Nachfolgelösungen nur dann vorteilhaft, wenn entweder bei der Unternehmensübernahme keine stillen Reserven aufgedeckt werden, da solche beispielsweise nicht vorhanden sind, oder eine inländische Kapitalgesellschaft bzw. eine natürliche Person ihre Anteile am Betrieb veräußert (share deal).
Vor allem bei kleineren, ertragstarken Unternehmen (wie z.B. Arztpraxen, Agenturen, Rechtsanwaltskanzleien, Architekturbüros und Handwerksbetrieben) kann der Kaufpreis auch über eine Ratenzahlungsvereinbarung aus dem Nettogehalt des geschäftsführenden Erwerbers finanziert werden (sog. In-Situ-Finanzierung). Diese kommt immer dann in Frage, wenn nicht ausreichend Eigenkapital beim Erwerber vorhanden ist, um eine sofortige Bankenfinanzierung zu ermöglichen. Nach einer bestimmten Zeit finanziert die Hausbank dann den Restbetrag. Bei der rechtlichen und steuerlichen Ausgestaltung ist auf den tatsächlichen Termin des Eigentumsübergangs (nach Zahlung der letzten Rate) zu achten, auf eine Bevollmächtigung des Erwerbers für die Gesellschafterrechte sowie darauf, dass bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises keine Gewinne ausgeschüttet werden.
Bei den zweistufigen Erwerbsformen erfolgt der Unternehmenserwerb über eine Übernahmegesellschaft, die die Aktiva der Zielgesellschaft zu ihren Verkehrswerten (Asset Deal) erwirbt. Die dabei realisierten stillen Reserven können bei der Übernahmegesellschaft aktiviert und abgeschrieben werden. Sie tragen so zu einer Erhöhung der Innenfinanzierungskraft bei. Weil die Übernahmegesellschaft die Kreditschuldnerin der eingegangenen Verbindlichkeiten ist, erkennt der Steuergesetzgeber die laufenden Finanzierungskosten als Betriebsaufwand an.
Bei der zweistufigen Akquisitionsfinanzierung sind die Darlehensnehmer in der Regel rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Einzweckkapitalgesellschaften (auch Erwerbsgesellschaften oder NewCo genannt), die von den Unternehmen (Erwerbern) extra für diesen Zweck einmalig gegründet werden. Der Finanzierungszweck ist die Übernahme des sogenannten Zielunternehmens. Der Darlehensnehmer hat Zinsen und Tilgungen zu leisten, die er normalerweise aus dem zukünftigen Cash Flow des akquirierten Unternehmens und der NewCo erbringt. Diese Ertragsteuerersparnis führt zu einer Minimierung der Kostenbelastung durch die Finanzierung und damit zu einer Verbesserung der Cashflow-Struktur und Kapitaldienstfähigkeit der Übernahmegesellschaft.
Meine Mitarbeiter werden dies in den kommenden Tagen umsetzen und Sie auch in den Quellen erwähnen.
Beste Grüße und nochmals vielen Dank für Ihre Unterstützung
Prof. Dr. Birgit Felden
Professur für Management KMU und Unternehmensnachfolge
Studiengangsleiterin Bachelor Gründung und Nachfolge
Direktorin des Instituts für Entrepreneurship,
Mittelstand und Familienunternehmen (EMF)
Fazit:
Die In-Situ-Finanzierung bei der Unternehmensnachfolge ist eine feine Sache, speziell wenn Banken Bedenken haben. Ein gewichtiger pekuniärer Nebeneffekt bei richtiger Ausgestaltung ist, dass der / die Übernehmer*in sich vom ersten Tag an seine Sozialbeiträge spart, resp. gewinnbringend selbst anlegen kann.
Für die Mitentwicklung und Begleitung dieses Prozesses danke ich expressis verbis Herrn RA Dirk Van der Straeten und meinem Steuerberater, Herrn Breuer von dbbp. Frau Prof. Dr. Felden danke ich, dass sie das Thema aufgegriffen hat.
Dr. Peter Zeitz im Mai 2022