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Mittwoch, 6. Juni 2018

Praxismarketing prallt auf DSGVO

Praxismarketing macht rein gar keinen Sinn, wenn damit kein Geld verdient wird. Schon haben „schlaue“ Zeitgenossen nämlich herausgefunden, wie man damit Geld „sparen“ kann. Nein, wir sprechen nicht von der sogenannten Abmahnindustrie, sondern von Patienten, die herausgefunden haben zu meinen, Ihre zahnärztlichen Honorare nicht zahlen zu müssen oder wollen.

Wie funktioniert der Trick? Der / die Neupatient/in weigert sich beharrlich, die DSGVO-Einwilligungserklärung, aus welchen Gründen auch immer, zu unterschreiben. Er hat es aber eilig mit der Behandlung. Und nichts kann zu teuer und zu gut sein. Gerne wird die hochwertige Versorgung genommen, denn man hat es eilig. Die sozialen Verpflichtungen warten. Das böse Erwachen folgt spätestens dann, wenn die Rechnung präsentiert wird.

Mit der Argumentation, die Praxis habe sich nicht an die DSGVO gehalten, wird die Zahlung verweigert. Denn wie soll die Praxis den GKV-Anteil abrechnen, wenn die Daten nicht weiterverarbeitet werden können? Wenn das zahntechnische Labor keine individualisierte Rechnung schreiben kann? Und was ist mit dem Steuerberater?

Bitte lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen und folgen Sie nicht solchen Drohungen. Der Gesetzgeber hat eine weitere „Schonfrist“ angekündigt und die deutschen Gerichte werden dieser Empfehlung (ziemlich) sicher folgen. Sprechen Sie einen Fachanwalt an oder bitten uns um eine Empfehlung für einen Fachanwalt. Geschwindigkeit ist gefragt.

Goldene Regel: Niemand, aber genau niemand wird behandelt, wenn er nicht zuvor die DSGVO-Einwilligungserklärung unterschrieben hat. Ausnahme: Es handelt sich um einen wirklichen Notfall und es geht um Leib und Leben. Ein Vermerk in der Patientenkartei hilft nicht weiter

Lassen Sie nicht Ihr Praxismarketing ins Leere laufen und sich via DSGVO an der Nase herumführen. So und nur so kann solchen Zeitgenossen beigekommen werden.

(Dieser Beitrag wurde erstellt von Herrn Dr. Joachim Müller-Borges, Datenschutzbeauftragter der db-med GmbH, Managementsysteme zu Arbeits- und Gesundheitsschutz (ISO 45001), Qualitätsmanagementsysteme (ISO 9001, IATF 16949), Umweltmanagementsysteme (ISO 14001), Energiemanagementsysteme (ISO 50001))

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