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Freitag, 28. Juni 2019

Faltenunterspritzung beim Zahnarzt

Ein bisschen Historie und was heute erlaubt ist

Bevor Sie weiterlesen: Dieser Artikel ist ursprünglich 2019 entstanden. Heute ist unter bestimmten Voraussetzungen (die vom jeweiligen Kammerbezirk abhängig sind) die Faltenunterspritzung beim Zahnarzt möglich.

Die individuellen Voraussetzungen können Sie am einfachsten direkt bei Ihrer Zahnärztekammer erfragen. Wir können das Thema dann erfolgreich in Ihr Praxismarketing einbauen.

Los geht’s!

Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass es auch schlaue Leute in anderen Firmen und anderen Agenturen gibt. Genau solche schlauen Leute haben bei der Firma McGhan Inamed® im Jahr 2003 darüber nachgedacht, wie man den Abverkauf von Collagen und Hyaluronsäure ankurbeln könnte. Sie beauftragten eine schlaue Agentur, mit der wir bereits in der Invisalign®-Kampagne zusammengearbeitet haben. Die Herrschaften in der schlauen Agentur kamen auf folgende Idee:

Zahnärzte können mit Spritzen umgehen. Warum also sollen Zahnärzte nicht Falten unter- und Lippen aufspritzen? Schwups, so wurde eine wunderbare, privat liquidierbare Leistung geboren, die das Praxismarketing unterstützt. Wie aber bringt man die Zahnärzte dazu, sich dieses Themas anzunehmen? Bei der Informationsstelle Gesundheit klingelte das Telefon….

Sechs Wochen später waren wir auf Zertifizierungs-Tour. Mit Unterstützung eines Allgemeinmediziners, der sich diesem Thema verschrieben hatte, tingelte die Truppe der Informationsstelle Gesundheit durch die Republik. Die bereits bei der Invisalign-Kampagne erprobte Mail-Call-Fax-Methode füllte die 25 Zertifizierungsveranstaltungen. Was am allermeisten erstaunte, mit welchem Spaß die Zahnärztinnen und Zahnärzte bei den Testpatienten zu Werke gingen.

Kreuzfeuer aus den Standesorganisationen

Bis heute habe ich die Reaktion bei den zahnärztlichen Standesorganisationen nicht verstanden. Die laufende Kampagne wurde massiv unter Beschuss genommen. An extraoralen Stellen hätten Zahnärzte nichts verloren. Die Kampagne stand kurz vor dem Aus. Gute Ideen waren gefragt. Ich erinnerte mich an meinen Singapur-Aufenthalt und das Problem einer hohen Lippenlinie (Gummy-Smile) bei vielen Asiaten.

Nicht nur extraoral, auch intraoral

In Singapur ist es gang und gäbe, dass Zahnärzte mit Hyaluronsäure Parodontitis, Gingivitis und sogenannte „schwarze Dreiecke“ zwischen den Zähnen behandeln. Dabei wird das Gewebe zwischen den Zähnen mit Hyaluronsäure unterspritzt. Durch die Hyaluronsäure wird die Neubildung von Collagen, einem elementareren Baustein von Zahnfleisch und dem Zahnhalteapparat, angeregt. Gleichzeitig wirkt die Hyaluronsäure antibakteriell und entzündungshemmend. Eine wirklich feine Methode.

Genau dieses Thema haben wir in die laufende Kampagne eingebaut. Intraoral dürfen Zahnärzte. Dann, so war unsere naive Ansicht, könnte vonseiten der zahnärztlichen Standesorganisation kein Gegenwind mehr kommen.

Pustekuchen. Das Killerargument schlechthin wurde aufgefahren: Faltenunterspritzung beim Zahnarzt sei unüblich und gehöre deshalb untersagt. Diese Nachricht von der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg ereilte uns bei einer Veranstaltung in Stuttgart. Jetzt hatte ich auch das gelernt. Therapien sind dann zulässig, wenn sie üblich sind. Vermutungsweise war deshalb der Aderlass auch über Jahrhunderte das Mittel der Wahl. Er war einfach üblich.

Was üblich und was unüblich ist

Unser Auftraggeber schaltete einen Anwalt ein. Der wollte von der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg eine klare Antwort haben, was für Zahnärzte „üblich“ bedeutet. Die Antwort kam prompt und präzise. Ein bei Zahnärzten übliches Verfahren läge dann vor, wenn mindestens 500 Zahnärzte dieses Verfahren anwendeten. Wer warum und wie auf diese Zahl gekommen ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Seitdem wissen wir aber, dass 500 üblich ist, obgleich das weniger als einem Prozent der Zahnärzteschaft entspricht.

Zum Glück hatten wir richtig Gas gegeben. Obwohl wir erst 4 Wochen auf Tour waren, hatten wir mehr als 500 Zahnärztinnen und Zahnärzte nachweislich zertifiziert. Der Einwand seitens der Kammer war also hinfällig. Unser Hintern war gerettet. Dann haben wir noch Botox® ins Programm genommen. Jetzt war die Sache rund.

Ich weiß nicht, wie lange sich Fortbildungsveranstaltungen mit Collagen- und Hyaluronsäure-Unterspritzung großer Beliebtheit erfreuten. Was ich aber weiß, ist, dass Zahnärzte für Jahre die Facharztgruppe mit dem höchsten Hyaluronsäure-Verbrauch waren. Weit vor den Schönheitschirurgen.

2014 war Schluss mit Faltenunterspritzung

Die Standesvertretungen blieben aber am Ball. Und so stellte eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts 2014 (fast) klar: Zahnärzte, die keine sonstigen Qualifikationen (welche?) in diesem Bereich haben, dürfen Faltenunterspritzung im Gesicht nicht mehr anbieten. Begründung: Faltenunterspritzung weise nicht den erforderlichen Bezug zum Bereich der Zähne, des Mundes (gehören Lippen nicht dazu?) und der Kiefer auf.

Was nun?

Sprechen Sie Ihre zuständige Landeszahnärztekammer auf die Möglichkeiten an und vereinbaren Sie mit uns ein Beratungsgespräch. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung. Wir sind nur einen Anruf unter 0211 – 280 72 20 oder eine Mail entfernt.

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