EU-Verbot für Dentalamalgam tritt in Kraft
Neue Füllungen nur noch ohne Amalgam
Wir haben es in unserem Beitrag „Quecksilber ade“ vom 27. September 2023 bereits angekündigt und nun ist es so weit: Das EU-Verbot für Amalgam-Füllungen ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Dieses Verbot betrifft ausschließlich neue Behandlungen, während bestehende Amalgamfüllungen weiterhin behalten werden können.
Ziel des Verbots ist es, die Verwendung von Quecksilber zu minimieren und sowohl die Gesundheit als auch die Umwelt zu schützen. Von den schädlichen Auswirkungen von Amalgam sind nämlich nicht nur Patienten, sondern besonders auch die Mitarbeitenden von Krematorien betroffen, da Quecksilberdämpfe beim Verbrennen von Amalgam freigesetzt werden.
Bereits in den letzten Jahren war der Einsatz von Amalgam als Füllmaterial stark rückläufig. Seit 2021 galt in der EU eine Sonderregelung, die es Kindern unter 15 Jahren sowie Schwangeren und Stillenden ermöglichte, kostenfrei alternative Füllmaterialien wie Komposite zu erhalten. Seit Anfang des Jahres gilt diese Regelung nun für alle Versicherten.
Zahnärzte dürfen Amalgam nur noch in Ausnahmefällen verwenden, wenn dies aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist.
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