Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist in Kraft getreten
Telemediengesetz (TMG) wurde abgelöst
Liebe Kunden und Kooperationspartner,
zum 14. Mai 2024 wurde das Telemediengesetz (TMG) durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst, welches nun einheitlich für die gesamte Europäische Union gilt. Hierin ist in § 5 Allgemeine Informationspflichten geregelt, welche Angaben auf der Onlinepräsenz von Diensteanbietern zu machen sind. Dazu zählen beispielsweise die Kontaktdaten, die gesetzliche Berufsbezeichnung sowie die zuständigen Regierungs- und Aufsichtsbehörden.
Aktuell sind diese Informationen auf von uns betreuten Homepages im Impressum unter „Angaben gemäß § 5 TMG“ zu finden. Dies werden wir bei den von uns betreuten Kunden-Homepages in den nächsten Wochen sukzessive durch „Angaben gemäß § 5 DDG“ ersetzen.
Für alle anderen dies als Hinweis, sich selbst um die Anpassung zu kümmern 😉
Viele Grüße aus Düsseldorf
Ihr Team der Informationsstelle Gesundheit