Diffizile Abgabe-Szenarien
Goldener Handschlag oder goldener Schuss?
Die Praxis läuft super, die Praxis-Abgabe im Alter sollte also problemlos sein. Aber die Chose hakt. Entweder will sich kein/e Nachfolger/in finden lassen oder die Banken wollen nicht finanzieren. Wir stellen zwei extreme Fälle vor. Und, wie man sie löst.
Fall 1:
Eine langjährig gut geführte Zahnarztpraxis in einer großen Kreisstadt mit ca. 100.000 Einwohnern. Der Rohgewinn (Ebit) vor Steuern liegt bei ca. 250.000€. Die Räumlichkeiten sind suboptimal, also ein echtes Kaufhindernis. Das höchste Gebot interessierter Übernehmer für den Praxiskauf beläuft sich auf gerade einmal 30.000€. Das entspricht also 0,12Ebit. Der Praxisinhaber entschließt sich, weiter zu machen.
Unlösbare Situation? Keineswegs. Was also ist zu tun:
Der wahre Wert dieser Praxis liegt in der Patientenklientel, sicherlich nicht in den Räumlichkeiten und der Praxisausstattung. Der Mietvertrag läuft innerhalb der nächsten zwei Jahre aus und wird auch nicht verlängert. Die Praxisausstattung wird meistbietend veräußert. Gemeinsam mit dem Praxisbetreiber wird ein Kollege gefunden, der sich in der näheren Umgebung niedergelassen hat und sehr wohl ein hohes Interesse am vorhandenen Patientenstamm hat. Seine Problematik: Wie stellen wir sicher, dass die Patienten der Abgeberpraxis in Zukunft den Weg in seine Praxis finden?
Die Lösung: Gemeinsam mit dem zahntechnischen Labor der Abgeberpraxis wird ein Patienten-Tracking-Programm installiert, das die Patienten der Abgeberpraxis mit verlängerten Gewährleistungsfristen für den Zahnersatz ausstattet. Möchte der Patient also in der Zukunft, sprich nach der Schließung der Abgeberpraxis, von seinen verlängerten Gewährleistungsfristen Gebrauch machen, so führt in das geradewegs in die Praxis, die den Patientenstamm „übernommen“ hat. Dazu wurde er natürlich mehrfach informiert.
Verkaufspreissumme: Circa 150.000€, also das fünffache des „normalen“ Marktwertes!
Interessiert? Rufen Sie uns unter 0211 – 280 72 20 an und sprechen Sie uns auf unser „Patienten-Tracking-Programm“ an. Auf die Idee kommt es an.
Fall 2:
Eine über mehrere Dekaden arbeitende, auf höchstwertige Zahnmedizin ausgelegte, implantologisch tätige Praxis mit im Hause befindlichem Meisterlabor in bester Innenstadtlage in einer süddeutschen Großstadt. Die Praxisausstattung entspricht technisch und stilistisch höchsten Ansprüchen. Der Rohgewinn vor Steuern (Ebit) beträgt ca. 1.000.000€. Der Praxisinhaber möchte an einen Käufer für 1.400.000€ abgeben. Das entspricht lediglich 1,4 Ebit, was, in Anbetracht der Praxisausstattung, ein bescheidener Preis ist. Kaufinteressenten finden sich genug, aber keine Bank, die finanzieren möchte. Der Praxisinhaber entschließt sich, weiterzumachen.
Billiger abgeben? Keinesfalls. Wir haben die „In-Situ-Abgabe“ durchgeführt. Wie hat das funktioniert?
Der Praxisinhaber staunte nicht schlecht, als keine der angesprochenen Banken das Projekt finanzieren mochte. „Das wäre vor 30 Jahren kein Problem gewesen“, erzählte er uns. Heute eben schon, denn in der Zwischenzeit haben Banken ein Risikomanagement eingeführt. Und das aus gutem Grunde. Was tun?
Die Lösung: Über einen Zeitraum von zwei Jahren wurden sukzessive 4 junge zahnärztliche Nachfolger in der Praxis installiert. Grundlage war ein Vertragswerk, das die Übernahme von Praxisanteilen mit der Zahlung von monatlichen Raten beinhaltete, die vom zahnärztlichen Honorar des Übernehmers beglichen wurden. Nach etwa 2 Jahren hatten die Übernehmer zwar erst einen geringen Betrag ihres Anteils abgezahlt, aber ihre Bonität bei den Banken war derart gestiegen, dass die Banken die Restfinanzierung übernahmen. Damit war der Verkauf de facto über die Bühne gegangen.
Verkaufssumme: Circa 1.450.000€, also etwas mehr als ursprünglich vom Abgeber vorgesehen.