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Mittwoch, 21. September 2016

Titel-Drama ohne Titel

Als wir am 31. August 2016 in der Online-Ausgabe der DZW den Beitrag „Super Bewertungen, aber keinen Doktortitel“ lasen, entbrannte in der Agentur ein kurzer Disput, welche Folgen das Urteil des Hamburger Landgerichts vom 26.07.2016 (AZ.:312 O 574/15) wohl haben werde. Eine Zahnärztin war nämlich verurteilt worden, eine falsche Titelnennung auf dem Bewertungsprotal jameda nicht unterbunden zu haben.

Das Innehaben eines Doktor-Titel ist sicherlich nützlich für das Praxismarketing. Eine Zahnärztin, die aber auf ihrer Praxis-Homepage ihren Titel richtig führt, zu verurteilen, dass sie jameda nicht angehalten hat, einen falschen Titel zu entfernen, das ist lebensfern. Auf so etwas können nur deutsche Gerichte kommen, deren Internetaffintät sich nahe Null zu bewegen scheint.

Folgerichtig titelte die DZW in ihrer Ausgabe 36/2016 vom 7. September 2016 „Falscher Titel im Netz – Gericht macht Ärztin verantwortlich“ mit einem Beitrag von RAin Beate Bahner. Sie stellt fest (Zitat) „Ärzte wären gezwungen, sich gegebenenfalls mit unseriösen Internetplattformen auseinanderzusetzen, die ihren Sitz womöglich nicht einmal in Deutschland haben und keine Urheber erkennen lassen. Ließe man zukünftig Zahnärzte und Ärzte für die Falschangaben Dritter im Internet haften, so ist damit zugleich eine enorme Missbrauchsgefahr verbunden: Denn wer einem Arzt schaden wollte, könnte gezielte Fehlinformationen verbreiten, die diesem im Nachhinein zugerechnet würden.“

Im Gegensatz zum Hamburger Landgericht ist die Informationsstelle Gesundheit mitten im Internetgeschehen. Damit das Praxismarketing die gewünschten Erfolge zeigen kann, haben uns über 200 Praxen und Kliniken mit der Überwachung ihrer Internetreputation beauftragt. Wären die Herrschaften des Hamburger Landgerichts auch nur einen halben Tag mit dieser Thematik befasst, dann hätten sie ihre Entscheidung überdacht. Es ist unglaublich, welche Unmengen an Fehl- oder Falschinformationen sich im Netz sammeln.

Möchte eine Praxis „sauber“ im Netz dastehen, bedarf es professioneller Unterstützung. Neben seiner ärztlichen Arbeit ist es keinem Zahnarzt zuzumuten, sich im Internet um Falschangaben zu kümmern. Das ist, wie oben bereits gesagt, lebensfern. Gemeinsam mit RAin Beate Bahner hofft auch die Redaktion der Informationsstelle Gesundheit, dass die verurteilte Zahnärztin gegen das Urteil Berufung eingelegt hat.

Gerne erläutern wir Ihnen auf Nachfrage, was wir für Ihre Internet-Reputationsüberwachung und Ihr Internet-Reputationsmanagement tun können.

Rufen Sie uns unter  0211 – 280 72 20 an und vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung. Wir sind nur einen Anruf von Ihnen entfernt.

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