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Donnerstag, 26. Juni 2014

Team-Fotos mit teurem Pferdefuß

Für die Außendarstellung der Praxis werden häufig Fotos des Praxisteams verwendet. Das stärkt den Teamgeist und zeigt dem potentiellen Patienten, dass ihm eine geschlossene Mannschaft zur Seite steht. Damit ist auch ein positiver Effekt für das Praxismarketing und die Patientengewinnung zu erwarten. Das hat aber einen Pferdefuß, der richtig teuer werden kann.

Was dabei häufig vergessen wird, ist das Persönlichkeitsrecht des abgebildeten Mitarbeiters. In der Regel kommt es dann zur Auseinandersetzungen, wenn das Arbeitsverhältnis gelöst wird. In einem aktuellen Fall wurde das Bild einer Helferin erst zwei Tage nach ihrem Ausscheiden von der Internetseite der Praxis entfernt. Prompt flatterte eine Klage wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Helferin ins Haus.

Die Folge: Es musste sich vor Gericht geeinigt werden. Das kostete den Praxisbetreiber zwei Monatsgehälter an die nunmehr Ex-Mitarbeiterin.

Ergo: Wenn also zum Zwecke von Praxismarketing und der Patientengewinnung Bilder von Mitarbeitern auf die Praxishomepage (gleiches gilt für eine Facebook-Seite) geladen werden, dann sollte man sich in jedem Fall eine schriftliche Einverständniserklärung des Mitarbeiters einholen.

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