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Mittwoch, 1. April 2015

Tatort Teilen-Button auf Facebook

Ähnlich wie bei der Weiterempfehlungsfunktion auf Homepages  (wir berichteten) geschieht es jetzt bei der Facebook-Funktion „Teilen“ auf Drittseiten.

Worum es geht

Gefällt einem Leser ein Beitrag auf einer Internetseite und möchte er – zum Beispiel via Facebook – seinen Bekanntenkreis darauf aufmerksam machen und nutzt er dazu die „Teilen“-Funktion auf der Homepage, droht Ungemach. Die Kölner Anwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke schlägt mit Recht Alarm, denn, so Rechtsanwalt Christian Solmecke:

“Beim Teilen eines Beitrags über den Share Button wird nämlich immer automatisch ein verkleinertes Vorschaubild gezeigt, auf das der Nutzer keinen Einfluss hat. Er kann weder verhindern, dass das Bild gezeigt wird, noch kann er die Größe des Bildes so variieren, dass eventuell noch der Name des Urhebers sichtbar wird“. Hier liegt ein entscheidender Unterschied zum Teilen eines Links bei Facebook. Beim Setzen eines Links kann das Vorschaubild entfernt oder bearbeitet werden.

Was Sie tun können

Bevor Sie im Rahmen Ihrer Facebook-Seite Beiträge von Drittseiten teilen, informieren Sie sich bitte auf dem Beitrag der Anwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke über die fachanwaltliche Einschätzung des Sachverhalts. Das kann Geld und Ärger ersparen.

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