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Dienstag, 26. Februar 2013

Spitzenstellungswerbung im Domain-Namen

Die Bandagen beim Praxismarketing im Internet werden härter und die freien Domain-Namen knapper. Dennoch sollte man sich nicht aus Gründen der suchmaschinenoptimierten Namensfindung dazu verleiten lassen, Webadressen zu verwenden, die eine überragende Stellung der Praxis suggerieren könnten. Dies verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG §3). Dazu gehören:

  • www.der-orthopaede-in-musterstadt.de
  • www.der-zahnarzt-in-musterdorf.de

Die in der Vergangenheit häufig monierten Domainnamen wie beispielsweise

  • www.zahnarzt-musterdorf.de
  • www.orthopaede-musterstadt.de

hingegen sind zulässig. Argument damals war, dass bei der Verwendung einer solchen Webadresse dem Patienten suggeriert würde, es handele sich um die einzige Fachpraxis im Ort.


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