Eigentlich wollten wir uns zu Entscheidungen des Landgerichts Hamburg nicht mehr äußern, denn im September 2016 berichteten wir unter „Titel-Drama ohne Titel“ von einer Entscheidung des o.g. Gerichts, deren Lebensferne kaum zu überbieten war. Jetzt ging es um die Haftung für Linksetzung für gewerbliche Websitebetreiber.
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aktuelle Rechtsprechung
An dieser Stelle finden unsere Kunden und Interessierte regelmäßig Neuigkeiten aus der aktuellen Rechtsprechung, die direkt oder indirekt Einfluss auf die Außendarstellung oder das Praxismarketing haben. Dabei kooperieren wir mit bekannten Kanzleien für Medizinrecht.
Linkhaftung: Lebensfern Teil 2
Titel-Drama ohne Titel
Als wir am 31. August 2016 in der Online-Ausgabe der DZW den Beitrag „Super Bewertungen, aber keinen Doktortitel“ lasen, entbrannte in der Agentur ein kurzer Disput, welche Folgen das Urteil des Hamburger Landgerichts vom 26.07.2016 (AZ.:312 O 574/15) wohl haben werde. Eine Zahnärztin war nämlich verurteilt worden, eine falsche Titelnennung auf dem Bewertungsprotal jameda nicht unterbunden zu haben.
Entscheidung vom OLG Köln zur Nutzung von Fotos unter Creative Commons Lizenz
Eine Praxis-Homepage (und damit das gesamte Praxismarketing) lebt auch von guten Fotos, insbesondere bei ästhetisch anspruchsvollen Therapien. Um einen lokalen Bezug herzustellen, nutzen viele Praxen Fotos, die unter der Creative Commons Lizenz (z.B. CC BY-SA 3.0) verwendet werden. Hierbei handelt es sich um Online-Fotos, die unentgeltlich verwendet werden können, beispielsweise von Wikipedia. Der Pferdefuß liegt – wie so oft – im Kleingedruckten (den Lizenzbedingungen).
Vorher-Nachher-Bilder: Aus Jein wird Nein
Die Verwendung von Vorher-Nachher-Bildern zum Zwecke von Praxismarketing und Patientengewinnung wurde mit dem neuen Heilmittelwerbegesetz (HWG) im Jahr 2012 neu geregelt.
Heute kein Praxismarketing…
….denn es liegt Wichtigeres an: Das Antikorruptionsgesetz wurde vor drei Wochen vom Bundestag verabschiedet und ist damit auf dem Weg, wirksam zu werden.
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„Praxisklinik“ eben doch Klinik
Wir werden von Mandanten in schöner Regelmäßigkeit gefragt, ob die Benennung ihrer spezialisierten Praxis als „Praxisklinik“ im Sinne des Praxismarketings Sinn mache. Es mag Sinn machen, aber die juristische Sachlage weist Hindernisse auf.
Praxismarketing mit dem Angebot kostenloser Leistungen
In der Ärzte- und Zahnärzteschaft scheint es sich immer noch nicht herumgesprochen zu haben, dass das Anbieten von kostenlosen Leistungen definitiv nicht zulässig ist. Anders lassen sich die Urteile verschiedener Landgerichte einfach nicht erklären.
Keine Entwarnung in der causa jameda!
Das BGH-Urteil vom 1. März 2016 in der Auseinandersetzung zwischen dem Bewertungsportal jameda und einem Zahnarzt ist allenfalls ein winziger Etappensieg für mehr Fairness beim Praxismarketing.
Ein Zahnarzt hatte gegen jameda wegen schlechter Bewertungen geklagt mit der Begründung, der / die Bewerter seien nie bei ihm Patient gewesen. Dieser Klage gab der BGH ein stückweit Recht und erlegte jameda eine entsprechende Nachweispflicht auf, Weiterlesen…
Erst A dann B
Erst Aufklären, dann Betäuben. Es mag banal und alltäglich klingen, aber auch eine Leitungsanästhesie verlangt nach der aktuellen Rechtsprechung eine (dokumentierte) Aufklärung des Patienten über Risiken und Alternativen.
Das neue IT-Sicherheitsgesetz – Konsequenzen für Praxis-Inhaber
Dieser Beitrag stammt von unserem Kooperationspartner Rechtsanwalt Christian Solmecke (Kanzlei Wilde Beuger Solmecke, Köln), Original-Artikel auch auf WBS-LAW.
Die Bundesregierung hat unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern (BMI) bereits im Dezember 2014 den Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) beschlossen. Die Konsequenzen, die sich daraus für Unternehmen ergeben sind vielfältig. Ein Überblick: Weiterlesen…
Nutzungshinweis:
Die Informationsstelle Gesundheit kann und darf keine Rechtsberatung geben. In dieser Rubrik finden Sie Aktuelles aus der relevanten Rechtsprechung für das Praxismarketing. Die Rubrik erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Detailgenauigkeit, sondern ist eine willkürliche Auflistung von leicht verständlich gehaltenen Zusammenfassungen. Für Rückfragen wenden Sie sich in jedem Fall an Ihre Rechtsvertretung oder Ihren Rechtsanwalt.