Keine Faltenunterspritzung mehr
„Faltenunterspritzung beim Zahnarzt“ hieß die Kampagne im Jahre 2002. Ein großer internationaler Medizinprodukte-Hersteller und eine bekannte deutsche Health-Care-Agentur waren auf die „schräge“ Idee gekommen, Zahnärzte mit Botox und Hyaluronsäure in Berührung zu bringen. Dies erweitere das Angebotsspektrum der Praxis und diene damit dem Praxismarketing und somit der Patientengewinnung. Der Autor dieser Zeilen moderierte in Folge 25 Veranstaltungen der bundesweiten Roadshow.
Der (zu erwartende) Aufschrei vonseiten der Standesvertretungen war groß. Das bitte nicht, denn Faltenunterspritzung sei keine übliche zahnärztliche Tätigkeit, so die Argumentation. Gegenfrage: Wie viele Zahnärzte müssen es denn anbieten, damit es als üblich anerkannt werde? Antwort der Standesvertretungen: Fünfhundert.
Aufgrund des großen Zuspruchs aus den Reihen der Zahnärzteschaft waren seinerzeit aber bereits mehr als 500 Zahnärztinnen und Zahnärzte zertifiziert – also war Faltenunterspritzung beim Zahnarzt üblich. Die Zahnärzteschaft avancierte zu einem bedeutenden Abnehmer von Hyaluronsäure. Gestritten wurde aber weiter. Damit ist jetzt Schluss!
Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts stellt 2014 (fast) klar: Zahnärzte, die keine sonstigen Qualifikationen in diesem Bereich haben, dürfen Faltenunterspritzung im Gesicht nicht mehr anbieten. Begründung: Faltenunterspritzung weise nicht den erforderlichen Bezug zum Bereich der Zähne, des Mundes und der Kiefer auf. Soweit, so gut.
Irgendetwas bleibt wie immer offen:
- Gehören die Lippen nicht zum Mund?
- Welche sonstige Qualifikation wird benötigt?
Wir bleiben für Sie am Ball.