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Mittwoch, 5. August 2015

jameda muss künftig gekaufte Top-Platzierungen kennzeichnen

Beitrag von unserem Kooperationspartner Rechtsanwalt Christian Solmecke (Kanzlei Wilde Beuger Solmecke, Köln), Original-Artikel auch auf WBS-LAW.

Das Arztbewertungsportal Jameda.de muss es zukünftig als Werbung kennzeichnen, wenn Ärzte für eine Top-Platzierung bezahlen. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor. Das entschied das LG München, nachdem die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs aus Frankfurt am Main Klage erhoben hatte (LG München, Urteil vom 18.03.2015, Az. 37 O 19570/14).

Um in den Ergebnislisten ganz oben zu erscheinen, können Ärzte auf dem Bewertungsportal Jameda.de Premium-Pakete kaufen und zusätzlich gegen einen Aufpreis eine Top-Platzierung in ihrem Fachbereich buchen. Damit wird die Chance von Patienten ausgesucht zu werden deutlich erhöht.

Bisherige Hinweise auf Jameda.de irreführend für Nutzer von Bewertungsportal

Die Richter am LG München entschieden, dass die bisherige Kennzeichnung der Ärzte, die ein Premium-Paket genutzt und für die Top-Platzierung gezahlt haben nicht ausreichend ist. Für die Nutzer der Plattform ist ein Unterschied zwischen den bezahlten und den übrigen Anzeigen nur schwer zu erkennen.

Anzeigen für die gezahlt wurde sind mit einem grünen Hintergrund versehen. Außerdem wurden die Premium-Anzeigen mit einer kleinen grauen Schaltfläche mit dem Schriftzug „Premium-Partner“ gekennzeichnet, die seitlich der Anzeige und entgegen der normalen Leserichtung angefügt wurde. Sobald man mit dem Cursor über diese Schaltfläche fährt erscheint folgende Erklärung:

„Diese Anzeigen sind optionaler Teil des kostenpflichtigen Premium-Pakets Gold oder Platin und stehen in keinem Zusammenhang zu Bewertungen oder Empfehlungen. Sie sind Arzt und interessieren Sie sich für diese exklusive Platzierung? (…)“

Dem LG München hat diese Erklärung nicht genügt, um klarzustellen, dass für die entsprechenden Anzeigen gezahlt wurde.

Ob die Erklärung erscheint oder nicht, wenn die Nutzer mit dem Cursor über die Schaltfläche fahren, sei laut Gericht vom Zufall abhängig. Der Schriftzug „Premium-Partner“ bestärke sogar den Eindruck der Nutzer, dass es sich um Ärzte handelt, die besonders gute Bewertungen erhalten haben. Zudem seien die farblichen Unterschiede im Layout nicht ausreichend um eine Unterscheidung deutlich zu machen. Sogar diese bestärken im Zusammenhang mit Sternen, an der Stelle, an der bei allen anderen Anzeigen die Rankingnummer angezeigt wird, den Eindruck die gekauften Platzierungen seien auch die am besten bewerteten.

Nachteile für Nutzer durch mangelhafte Kennzeichnung

Die Platzierung ist bei solchen Bewertungsportalen von größerer Bedeutung, als bei allgemeinen Suchmaschinen. Die Nutzer gehen davon aus, dass die ersten Platzierungen auch die mit den besten Bewertungen sind. Ebenso fehlt es bei Jameda an einer räumlichen Trennung der unterschiedlichen Anzeigen. Durch eine Trennung wäre erkennbar, dass die Premium-Anzeigen kein Bestandteil der eigentlichen Ergebnisliste sind, sondern nur aufgrund der Bezahlung eine Top-Platzierung erreicht haben.

Nur mit einer deutlicheren Kennzeichnung kann die erforderliche Transparenz für die Nutzer hergestellt und ein verfälschtes Bild über die Qualität der Ärzte verhindert werden.

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