Duldungspflicht bei schlechten Bewertungen im Internet?
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass Bewertungen von Ärzten in Internetportalen vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt seien. Mit dieser Begründung wies das Gericht die Klage einer niedergelassenen Ärztin ab, die auf einem Bewertungsportal schlechte Noten erhalten hatte und diese entfernt wissen wollte. (Az.: 16 U 125/11)
Schmähende und verleumderische Bewertungen müssen nicht geduldet werden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ist eine Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe zugelassen worden.