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Dienstag, 12. Februar 2013

Das Titel-Drama

Eigentlich ist es eine Never-Ending-Story des Praxismarketings: Welche erworbenen Titel dürfen wie geführt oder veröffentlicht werden? Handelt es sich um eine Facharztbezeichnung oder lediglich um einen Tätigkeitsschwerpunkt? Weitere gerichtliche Einzelentscheidungen bringen zwar keine Klarheit, helfen aber bei der Orientierung.

So entschied das Bundesverfassungsgericht, dass es sich bei der Implantologie als auch bei der Parodontologie um gebräuchliche Bezeichnungen für bestimmte Tätigkeitsbereiche von Zahnärzten handelt, die Formulierung „Zahnarzt für Implantologie“ jedoch eine Nähe und Vergleichbarkeit mit einer Fachzahnarztbezeichnung suggerieren und damit irreführend sei (Az.: 1 BvR 233/10,1 BvR 235/10).

Schön schwammig hält es das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Dies sieht die Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten nur dann als zulässig an, solange keine Verwechslungsgefahr mit „echten“ Facharzttiteln besteht (Az.: 13 A 3618/06). Das lässt viel Raum für Interpretation.

Dasselbe Gericht befand weiter, das sich als „Kinderzahnarzt“ nur solche Zahnärzte bezeichnen dürfen, die die Voraussetzungen für die Angabe eines Tätigkeitsschwerpunkt der „Kinderzahnheilkunde“ erfüllen (Az.: 13 A 1384/10). Ähnliches gilt für die Benennung der Praxis als „Kinderzahnarztpraxis“.

Anm. der Redaktion: Das bedeutet im Grunde, dass eine Praxis nur dann als Fachpraxis benannt werden kann, wenn der/die Behandler auch tatsächlich entsprechende Facharzttitel vorweisen können.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sieht das nicht so eng. Es entschied, dass die Bezeichnung „Master of Science Kieferorthopädie“ von den Patienten (im Juristendeutsch: die angesprochenen Verkehrskreise) zwar irrtümlich für eine in der Weiterbildungsordnung vorgesehene Facharztbezeichnung gehalten werden könnte, im Einzelfall seien diese Auswirkungen jedoch hinzunehmen (Az.: I-20 U 144/07).

Anm. der Redaktion: Das wird gewaltige Auswirkungen auf den kieferorthopädischen Markt haben.

Fazit der Redaktion: Praxismarketing ähnelt manchmal dem Sackhüpfen im Minenfeld. Bei Dauerregen.


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