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Montag, 26. Februar 2018

BGH-Urteil in der Causa Jameda: Viel Rauch um nichts

Das mit Spannung erwartete BGH-Urteil, zu dem Löschungswunsch einer Kölner Hautärztin wurde am 20. Februar 2018 mit großem medialen TamTam veröffentlicht. Dem anfänglichen Hurra-Geschrei folgte die Ernüchterung, als Jameda-Chef Florian Weiß nach der Urteilsverkündung erklärte: „Ärzte können sich nach wie vor nicht aus Jameda löschen lassen“. Also doch nicht mehr Fairness beim Praxismarketing?

Dabei hatte der BGH festgestellt, dass das Portal (also Jameda) kein „neutraler Informationsmittler“ mehr sei, weil zahlende Ärzte in einem sogenannten Premium-Paket auf dem Portal ohne Konkurrenz in deren Umgebung angezeigt werden. Damit existiere ein Löschungsanspruch, denn damit überwiege das Recht der informationellen Selbstbestimmung der Ärztin. Kurz nach der Urteilsverkündung hätte es aber richtig formuliert heißen müssen „angezeigt wurden“.

Was war passiert? Die Jameda-Chefs hatten wohl eine Glaskugel, denn mit der Urteilsverkündung hatte Jameda sein Geschäftsmodell modifiziert und die vom BGH beanstandeten Werbeanzeigen entfernt. Somit bleibt de facto alles beim alten. Denn bei neutraler Darstellung sind Bewertungsportale von Ärzten durch Patienten weiter möglich (AZ.: VI ZR 30/17).

Unsere Einschätzung: Honi soit qui mal y pense.

Ironie der Geschichte: Die streitbare Kölner Hautärztin ist nicht mehr bei Jameda gelistet und zwar aus einem einfachen Grunde. Sie hat in der Zwischenzeit ihre Praxis aufgegeben. Die Ärzteschaft hat unserer Meinung nach dennoch allen Grund, ihr zu danken. Am Ende wurde das Praxismarketing doch ein bisschen fairer.

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