Aktuelle Rechtsprechung

mit Einfluss auf Ihr Praxismarketing

Mittwoch, 9. April 2014

Arbeitgeber-Bewertungen: Die Bewertungswelle rollt weiter

Gastbeitrag von Christian Solmecke (Kanzlei Wilde Beuger Solmecke, Köln)

Mussten Ärzte und Zahnärzte in der Vergangenheit zum Zwecke des Praxis-Marketings und der Patientengewinnung ein Auge auf Patientenbewertungen im Internet haben, so kommt jetzt ein neuer Aspekt hinzu. Arbeitgeber-Bewertungen können bei schlechten Bewertungen auf den entsprechenden Portalen, wie beispielsweise kununu, die Suche nach guten und qualifizierten Mitarbeitern deutlich erschweren.

Auch bei Arbeitsgeber-Bewertungen gelten die allgemeinen Grundsätze für Bewertungen im Internet, d.h. Beleidigungen und Schmähkritik muss man sich nicht gefallen lassen. Gleiches gilt für unwahre Tatsachenbehauptungen. Besteht ein Arbeitsverhältnis, so kann der Arbeitgeber Bewertungen seines Arbeitnehmers auch auf Treue und Loyalitätspflichten, die als Grundregeln des Arbeitsverhältnisses eingehalten werden müssen, überprüfen. Gleiches gilt für das Ausplaudern von Geschäfts-und Betriebsgeheimnissen.

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer kündigen, wenn die Äußerungen eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen – unter Umständen auch fristlos.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Weitere Informationen finden Sie unter www.wbs-law.de

 

4.7/5 - (4 votes)

Lassen Sie uns miteinander sprechen

Was immer wir für Sie tun dürfen – wir freuen uns, Sie kennenzulernen. Egal, ob telefonisch, per E-Mail, Skype/Teams, bei uns in der Agentur oder bei Ihnen.

0211 – 280 722 0 Jetzt Kontakt aufnehmen

Praxismarketing mit mehr Substanz

Möchten Sie mehr über uns erfahren? Dann lernen Sie uns doch kennen! Wir freuen uns auf Sie.