Anonyme Arztbewertungen – eine bittere Pille?
Gehören Arztbewertungen im Internet zu den herrschenden Marktmechanismen? Dieser Ansicht jedenfalls ist das Landgericht Düsseldorf, denn es bestätigt wiederholt in einem Urteil (AZ: 5 O 142/12) das Recht von Patienten, Heilberufler anonym im Internet bewerten zu dürfen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Informationsinteresse der Allgemeinheit und die Freiheit der Meinungsäußerung Vorrang vor dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Arztes hätten. Zudem führt das Gericht aus, dass der Betreiber einer Bewertungsplattform Bewertungen nur dann prüfen muss, wenn er durch einen begründeten Hinweis auf eine Rechtsverletzung aufmerksam gemacht werde.
Der Geschäftsführer der verklagten Bewertungsplattform kommentiert das Urteil mit dem Hinweis, dass in den Augen der aktuellen Rechtsprechung sein Bewertungsportal offensichtlich einen wichtigen Beitrag für die Patienteninformation leiste.
Fazit:
Für betroffene Ärztinnen und Ärzte kann dieses Urteil eine sehr bittere Pille für ihr Praxismarketing sein, denn die Erfahrung der letzten Jahre zeigt deutlich, dass schlechte Bewertungen die Patientengewinnung maßgeblich beeinflussen. Aufregen allein hilft nicht mehr – konsultieren Sie Profis, weil die Internetreputation ein zunehmend wichtiges Thema ist.