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zum Thema Steuern

Mittwoch, 6. März 2013

Steuerhochrechnung, oder: Wie man hohe Steuernachzahlungen und -vorauszahlungen vermeidet

Von vielen unserer Kunden hören wir zu Beginn des Jahres ein Wehklagen: Das Finanzamt überrascht mit hohen Nachzahlungsforderungen. Das muss nicht sein, denn Profis schützen ihre Mandanten vor steuerlichen Überraschungen und dem darauf folgenden finanziellen Kollaps.

Abhilfe schafft die sogenannte Steuerhochrechnung, die zum 30. September des Jahres erstellt wird und damit ein Instrument der steuerlichen Gestaltung und Feinjustierung liefert. Positiver Nebeneffekt kann auch sein, dass bereits im Dezember Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen gestellt werden. Damit bleibt Liquidität im schwierigen ersten Quartal erhalten.

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