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Donnerstag, 5. März 2015

Selbstverständlichkeiten eben nicht immer selbstverständlich

Im Jahre 2007 setzte der Berufsverband der Deutsche Kieferorthopäden (BDK) mit Erfolg die Abmahnung einer Anzeige mit „Zahnspange zum Nulltarif“ als unzulässig durch, da es sich um eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten handele. Schon damals wollte es dem Laien als ganz und gar nicht selbstverständlich erscheinen, dass Zahnspangen zum Nulltarif so einfach erhältlich seien. De jure war und ist dem aber so, auch wenn sich das nicht bei allen Kieferorthopäden durchgesprochen zu haben scheint.

Wie anders lassen sich die massiven Reaktionen auf einen Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS) erklären. Der Beitrag berichtete von Eltern, die sich von Kieferorthopäden gedrängt fühlten, über die Kassenleistung hinausgehende Behandlungen, sprich privat zu zahlende Leistungen, für ihre Kinder zu akzeptieren. Einige Kieferorthopäden hätten sogar Behandlungen „auf Kasse“ verweigert.

Das rief nicht nur die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) auf den Plan, sondern auch den Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK). Es wurde vonseiten der KZBV mit disziplinarischen Maßnahmen „in voller Härte“ wegen des Verstoßes gegen die vertragszahnärztlichen Pflichten gedroht, bis hin zum Entzug der Kassenzulassung. Sogar das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) schaltete sich ein…..

Und nun? Der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) in Person von Frau Dr. Gundi Mindermann sprach von bekannten schwarzen Schafen und gestand ein: „Tun könne der Verband nichts. Es müssten sich schon Eltern bereitfinden, vor Gericht zu ziehen“. Aha.

Meinung d. Redaktion: So fallen einem die Dinge aus der Vergangenheit auf die Füße. Praxismarketing mit sogenannten Selbstverständlichen kann man rasch abmahnen, vor der eigenen Haustüre sollen andere kehren.

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