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Freitag, 10. März 2017

Schlechte Bewertung bei Google+

Schlechte Bewertungen sind Gift für das Praxismarketing. So verwundert es nicht, dass ein Arzt sich gegen eine schlechte Bewertung in seinem Google+-Profil zur Wehr setzte und deshalb Google Germany verklagte. Er glaubte sicher im Recht zu sein, lagen doch eindeutige Falschbehauptungen vor.

Vor Gericht und auf hoher See ist man aber nicht sicher, insbesondere dann nicht, so möchte man meinen, wenn es sich um das Hamburger Landgericht handelt. Wir haben in der Vergangenheit über Urteile aus diesem speziellen Hause berichtet. Zum Erstaunen des klagenden Arztes bestätigte nämlich das Hamburger Landgericht in einem vielbeachteten Urteil (AZ.:342 O428/16), dass das in Hamburg ansässige Unternehmen Google Germany mit dem Suchmaschinenbetrieb nicht wirklich etwas zu tun habe. Die Klage wurde abgewiesen.

Aha, gut zu wissen.

Wir betreuen über 450 Praxen bei ihrem Praxismarketing und haben in den letzten Jahren feststellen müssen, dass Google Germany mit Bewertungen „nichts an der Brause“ zu haben scheint. Den Klageweg in die USA kann man sich vermutungsweise sparen, resp. nicht leisten.

Deswegen muss aber Ihr Praxismarketing nicht leiden. Wir wissen nämlich schon seit längerem, wie man reagieren kann. Sprechen Sie uns an oder informieren Sie sich in unserem Beitrag „Erfolgreiches Empfehlungsmanagement“. Wir helfen Ihnen gerne.

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